Kurzarbeit · Lohnersatz · 2026

Kurzarbeitergeld berechnen 2026 — Leistungssatz, Netto-Beispiel & Steuerfalle

Kurz beantwortet: Kurzarbeitergeld 2026 beträgt 60 % der Netto-Entgeltdifferenz ohne Kind und 67 % mit Kind — berechnet auf Basis des pauschalisierten Nettoentgelts nach der KUG-Tabelle der Bundesagentur für Arbeit. Beispiel: Bei 3.500 € Brutto und 50 % Arbeitsausfall (Steuerklasse III, ein Kind) erhältst du rund 770 € KUG netto pro Monat zusätzlich zum Ist-Entgelt. Achtung: KUG ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt — die Steuererklärung wird Pflicht.

Wie wird Kurzarbeitergeld 2026 berechnet?

Die Berechnung folgt einer klaren Formel — die in der Praxis trotzdem oft falsch verstanden wird, weil zwei Begriffe leicht verwechselt werden:

KUG = (Pauschal-Netto Soll − Pauschal-Netto Ist) × Leistungssatz

Wichtig: Es geht nicht um dein tatsächliches Netto. Die Bundesagentur für Arbeit verwendet ein pauschalisiertes Nettoentgelt aus einer eigenen Tabelle (KUG-Tabelle), die jedes Jahr aktualisiert wird. Diese Pauschalisierung berücksichtigt typische Steuer- und Sozialabgaben für deine Steuerklasse — aber keine individuellen Faktoren wie Kirchensteuer-Befreiung, Kinderfreibetrag oder Werbungskosten. Das echte Monatsnetto kann deshalb um bis zu ±50 € abweichen vom KUG-Ansatz.

Eingangsgrößen sind das Soll-Entgelt (Brutto ohne Arbeitsausfall — also dein normales Brutto) und das Ist-Entgelt (Brutto tatsächlich erarbeitet während der Kurzarbeit). Beide werden in pauschalisierte Nettobeträge umgerechnet. Aus deren Differenz wird dann der Leistungssatz berechnet.

Welche Leistungssätze gelten 2026?

Für 2026 gelten ausschließlich die gesetzlichen Standardsätze nach §105 SGB III:

Persönliche Situation Leistungssatz Voraussetzung
Ohne Kind 60 % Standardfall bei Steuerklasse I, II, IV, V, VI ohne Kinderfreibetrag
Mit Kind (≥0,5 Kinderfreibetrag) 67 % Mind. ein Kind im Sinne des EStG (auf Lohnsteuerkarte oder ELStAM)

Die zwischen März 2020 und Juni 2022 geltende Stufenregelung mit erhöhten Sätzen ab dem 4. Bezugsmonat (70/77 %) und 7. Bezugsmonat (80/87 %) war eine Sondermaßnahme der Corona-Pandemie und ist seit 1. Juli 2022 ausgelaufen. Für 2026 sind diese Erhöhungen nicht in Kraft.

Stand: April 2026 — verifiziert anhand BA-Merkblatt 8a (Auflage 2026) und §105 SGB III in der ab 1.1.2024 geltenden Fassung.

Beispielrechnung: Was bleibt netto bei 50 % Arbeitsausfall?

Zwei realitätsnahe Beispiele für 2026, jeweils mit 50 % Arbeitsausfall — also halbe Arbeitszeit, halbes Ist-Brutto:

Beispiel A — Steuerklasse III, ein Kind, 3.500 € Brutto

Position Wert
Soll-Brutto (Vollzeit)3.500 €
Pauschal-Netto Soll (StKl III, KUG-Tab.)≈ 2.485 €
Ist-Brutto (50 % Ausfall)1.750 €
Pauschal-Netto Ist (StKl III, KUG-Tab.)≈ 1.330 €
Netto-Entgeltdifferenz1.155 €
Leistungssatz (mit Kind)67 %
Kurzarbeitergeld≈ 774 €
Auszahlung gesamt (Ist-Netto + KUG)≈ 2.104 €

Beispiel B — Steuerklasse V, ohne Kind, 2.800 € Brutto

Position Wert
Soll-Brutto (Vollzeit)2.800 €
Pauschal-Netto Soll (StKl V, KUG-Tab.)≈ 1.520 €
Ist-Brutto (50 % Ausfall)1.400 €
Pauschal-Netto Ist (StKl V, KUG-Tab.)≈ 660 €
Netto-Entgeltdifferenz860 €
Leistungssatz (ohne Kind)60 %
Kurzarbeitergeld≈ 516 €
Auszahlung gesamt (Ist-Netto + KUG)≈ 1.176 €

Werte sind gerundete Schätzungen auf Basis der pauschalisierten KUG-Tabelle. Für die exakte Soll-Netto-Berechnung kannst du den NettoCheck Brutto-Netto-Rechner nutzen und die Steuerklassenwahl gegenprüfen — gerade in Beispiel B lohnt sich oft ein Wechsel zu IV/IV mit Faktor.

Ist Kurzarbeitergeld steuerpflichtig?

Kurzarbeitergeld ist nach §3 Nr. 2 EStG steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt nach §32b EStG — und genau hier liegt die häufigste Falle für KUG-Empfänger.

So funktioniert der Progressionsvorbehalt in der Praxis:

  1. Das Finanzamt addiert dein KUG (steuerfrei) zu deinem übrigen zu versteuernden Einkommen — nur zur Berechnung des Steuersatzes.
  2. Mit diesem fiktiv erhöhten Einkommen wird ein höherer Steuersatz aus dem Einkommensteuertarif (§32a EStG) ermittelt.
  3. Dieser höhere Steuersatz wird dann auf dein tatsächliches steuerpflichtiges Einkommen (also ohne KUG) angewendet.

Effekt: Du zahlst auf dein „normales" Einkommen mehr Steuern, als die Lohnsteuerabzüge im Jahr berücksichtigt haben — oft mehrere hundert bis vierstellige Beträge Nachzahlung.

Wer im Kalenderjahr mehr als 410 € KUG bezogen hat, ist nach §46 Abs. 2 Nr. 1 EStG zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet (Pflichtveranlagung). Wer das versäumt, riskiert Verspätungszuschläge.

Wer hat Anspruch auf Kurzarbeitergeld?

§95 SGB III definiert vier Voraussetzungen — alle müssen erfüllt sein:

  • Erheblicher Arbeitsausfall: mindestens ein Drittel der Beschäftigten im Betrieb hat einen Entgeltausfall von mehr als 10 % des monatlichen Bruttoentgelts.
  • Betriebliche Voraussetzungen: mindestens eine sozialversicherungspflichtig beschäftigte Person im Betrieb.
  • Persönliche Voraussetzungen: ungekündigtes, versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (kein Minijob, keine Kündigung im Bezugszeitraum).
  • Anzeige durch den Arbeitgeber: schriftliche Anzeige der Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit nach §99 SGB III, vor Beginn der Kurzarbeit.

Wie lange wird Kurzarbeitergeld gezahlt?

Die gesetzliche Regelbezugsdauer beträgt nach §104 SGB III 12 Monate. Sie beginnt mit dem ersten Monat, in dem KUG gezahlt wird, und endet automatisch nach 12 Bezugsmonaten — auch wenn die Kurzarbeit weiterläuft.

Bei außergewöhnlichen Verhältnissen am Arbeitsmarkt kann das Bundesministerium für Arbeit und Soziales per Rechtsverordnung die Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate verlängern (§109 SGB III). Während der Corona-Pandemie wurde diese Verlängerung mehrfach genutzt — für 2026 ist keine solche Verordnung in Kraft, sodass die Standard-12-Monats-Frist gilt.

Was Arbeitgeber zur KUG-Abrechnung wissen müssen

Arbeitgeber zahlen das Kurzarbeitergeld zunächst vor und beantragen die Erstattung anschließend bei der Agentur für Arbeit (§320 SGB III). Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Kalendermonats gestellt werden, in dem der Arbeitsausfall fiel.

Drei Punkte, die in der Personalabrechnung 2026 oft Probleme machen:

  1. Sozialversicherungsbeiträge: seit 1.7.2022 bekommen Arbeitgeber nur noch 50 % der pauschalierten SV-Beiträge auf den Arbeitsausfall erstattet — die übrigen 50 % bleiben Arbeitgeberkosten. Während der Pandemie wurden zeitweise 100 % erstattet.
  2. Lohnsteuer-Anmeldung: KUG ist steuerfrei, erscheint aber in der Lohnsteuerbescheinigung in Zeile 15 (Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt). Die Beschäftigten brauchen diesen Wert für die Einkommensteuererklärung.
  3. Mindestlohnpflicht: KUG ist eine Lohnersatzleistung, keine Lohnzahlung. Der Mindestlohn (12,82 € seit 2025; Wert für 2026 aus Mindestlohnverordnung verifizieren) gilt nur auf das Ist-Entgelt, nicht auf das Soll-Entgelt.

Kurzarbeitergeld vs. Arbeitslosengeld I

Beide sind Lohnersatzleistungen aus der Arbeitslosenversicherung — aber sie haben unterschiedliche Funktionen und Bemessungsgrundlagen:

Merkmal Kurzarbeitergeld Arbeitslosengeld I
Beschäftigungsverhältnis besteht (reduzierte Arbeit) endet
Leistungssatz ohne Kind 60 % 60 %
Leistungssatz mit Kind 67 % 67 %
Bemessungsgrundlage Netto-Differenz Soll/Ist (KUG-Tabelle) Pauschal-Netto der letzten 12 Monate
Standard-Bezugsdauer 12 Monate 6–24 Monate (alters-/beitragsabhängig)
SV-Status weiterhin pflichtversichert nur pflichtversichert in KV/PV

Wer aus Kurzarbeit in Arbeitslosigkeit wechselt, sollte beachten: Das Arbeitslosengeld I bemisst sich am Brutto der letzten 12 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit. Ein längerer KUG-Bezug senkt also nicht das spätere ALG I — die Bemessungsgrundlage bleibt das ungekürzte Soll-Entgelt. Mehr dazu im geplanten Ratgeber zum Arbeitslosengeld-Rechner.

Quellen & rechtliche Grundlagen

  1. 1 §95 SGB III — Anspruch auf Kurzarbeitergeld
  2. 2 §105 SGB III — Höhe des Kurzarbeitergeldes (Leistungssätze 60/67 %)
  3. 3 §104 SGB III — Bezugsdauer (12 Monate Standard)
  4. 4 §32b EStG — Progressionsvorbehalt
  5. 5 Bundesagentur für Arbeit — Merkblatt 8a „Kurzarbeitergeld" (Auflage 2026, PDF)
  6. 6 BMAS — Kurzarbeit (Übersicht der aktuellen Regeln)

Hinweis: Die Beispielrechnungen verwenden die pauschalisierten Werte der KUG-Tabelle und sind ohne Gewähr. Für die individuelle Steueroptimierung bei Progressionsvorbehalt — vor allem zur Abschätzung der zu erwartenden Nachzahlung — empfehlen wir einen Lohnsteuer-Hilfeverein oder Steuerberater.

Hilfe bei der Steuererklärung mit Kurzarbeitergeld

Wer 2026 KUG bezogen hat, ist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet. Wegen des Progressionsvorbehalts ist die Berechnung nicht trivial — der Lohnsteuer-Hilfeverein (VLH) ist für diese Fälle die günstige Anlaufstelle: Mitgliedschaft inklusive Erstellung der Erklärung kostet je nach Einkommen 50–250 € pro Jahr.

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Häufige Fragen — Kurzarbeitergeld 2026

Wie hoch ist Kurzarbeitergeld 2026?

Der Leistungssatz beträgt 60 % der Netto-Entgeltdifferenz für Beschäftigte ohne Kind und 67 % für Beschäftigte mit mindestens einem Kind im Sinne des Einkommensteuerrechts. Die zwischen 2020 und 2022 geltende Stufenregelung mit erhöhten Sätzen ab dem 4. und 7. Bezugsmonat (70/77 % bzw. 80/87 %) ist 2026 nicht in Kraft — sie war eine zeitbefristete Sondermaßnahme während der Corona-Pandemie.

Wird Kurzarbeitergeld auf die Steuer angerechnet?

Kurzarbeitergeld selbst ist nach §3 Nr. 2 EStG steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt (§32b EStG): Es erhöht den Steuersatz, der auf das übrige zu versteuernde Einkommen angewendet wird. Wer mehr als 410 € KUG im Kalenderjahr bezogen hat, ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet — und muss in vielen Fällen mit einer Nachzahlung rechnen.

Bekomme ich KUG bei Teilzeit?

Ja. Auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld, wenn sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind und der Arbeitsausfall die persönlichen und betrieblichen Voraussetzungen erfüllt. Geringfügig Beschäftigte (Minijob) sind ausgeschlossen, da sie nicht in der Arbeitslosenversicherung versichert sind.

Was ist der Unterschied zwischen Soll- und Ist-Entgelt?

Das Soll-Entgelt ist das Brutto, das du ohne Arbeitsausfall in dem Monat verdient hättest (regelmäßiges Bruttoentgelt). Das Ist-Entgelt ist das tatsächlich erarbeitete Brutto während der Kurzarbeit. Die Differenz beider — umgerechnet in pauschalisierte Nettobeträge nach der KUG-Tabelle der Bundesagentur für Arbeit — bildet die Bemessungsgrundlage für das Kurzarbeitergeld.

Wie lange kann ich Kurzarbeitergeld beziehen?

Die gesetzliche Bezugsdauer beträgt nach §104 SGB III 12 Monate. Bei außergewöhnlichen Verhältnissen am Arbeitsmarkt kann die Bundesregierung per Verordnung die Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate verlängern — wie zuletzt während der Corona-Pandemie. Für 2026 gilt die Standard-Bezugsdauer von 12 Monaten.

Muss ich KUG zurückzahlen?

Eine direkte Rückzahlung an die Bundesagentur fällt im Normalfall nicht an. Die Falle ist die Einkommensteuererklärung: Durch den Progressionsvorbehalt steigt der Steuersatz auf dein übriges Einkommen, was häufig zu Steuernachzahlungen von mehreren hundert bis vierstelligen Beträgen führt. Empfehlenswert ist, monatlich 5–10 % des bezogenen KUG für die spätere Steuerschuld zurückzulegen.

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