Studierenden-BAföG · §§ 11–24 BAföG · Sätze 2026

BAföG-Rechner 2026 — wie viel Förderung bekommst du?

Kurz beantwortet: Der Höchstsatz 2026 ist 992 €/Monat (auswärts wohnend). Wir rechnen deinen Bedarf, ziehen anrechnungsfähiges Eigen- und Elterneinkommen ab und zeigen dir den BAföG-Anspruch sowie die spätere Rückzahlung — nach den Regeln des 30. BAföGÄndG.

Aktualisiert am · Autor: NettoCheck-Redaktion · Geprüft von Lukas Brandl, Diplom-Finanzwirt · Lohnsteuer-Hilfeverein

BAföG-Rechner

Eingaben BAföG

Berechnung nach §§ 11–24 BAföG (Sätze 30. BAföGÄndG, gültig ab WS 2024/25). Eltern-Einkommen vereinfacht: Netto-Monatsbetrag minus Pauschal-Freibeträge. Verbindlich ist nur dein BAföG-Bescheid. Beratung: Studierendenwerk vor Ort.

Bedarf

Grundbedarf + Wohnen + KV/PV

monatlicher BAföG-Bedarf

  • Grundbedarf
  • Wohnen
  • KV/PV
  • Kinder-Zuschlag

BAföG-Anspruch

50 % Zuschuss · 50 % Darlehen

monatlich (nach Anrechnung)

  • − Eigeneinkommen anrechenbar
  • − Eltern-Anrechnung

Rückzahlung

5 J nach Förderhöchstdauer

×130 €

Raten à 130 €/Monat (Cap 10 010 €)

  • Darlehensanteil (50 %)
  • davon zurückzuzahlen
  • Sofortzahler-Nachlass

So funktioniert der BAföG-Anspruch

Dein monatlicher BAföG-Anspruch ergibt sich aus einer einfachen Differenz:

Anspruch = Bedarf − anrechenbares Eigeneinkommen − anrechenbares Elterneinkommen

Der Bedarf wird nach §§ 13, 13a BAföG pauschal gebildet: 511 € Grundbedarf für Studierende, 380 € Wohnpauschale wenn du auswärts wohnst (sonst 0 €) und 102 € KV/PV-Zuschlag. Mit eigenem Kind kommen 160 € pro Kind hinzu. Der Höchstsatz liegt damit bei 992 € (auswärts) bzw. 613 € (bei den Eltern).

Beim Eigeneinkommen werden zuerst Werbungskosten (Pauschale 1 230 €/Jahr) und Sozialpauschale (21,3 % vom Brutto, gedeckelt) abgezogen, anschließend ein monatlicher Freibetrag von 330 €. Was darüber liegt, wird zu 100 % auf den Bedarf angerechnet — Werkstudent über 330 € netto/Mt kann den BAföG-Anspruch komplett aufzehren.

Beim Elterneinkommen ziehen wir Pauschal-Freibeträge ab (verheiratet: 2 540 €/Mt, ledig: 1 690 €/Mt) plus 770 € pro Geschwister in Ausbildung. Vom Rest werden 50 % auf deinen BAföG-Bedarf angerechnet (§ 25 BAföG). Bist du elternunabhängig (z. B. nach 5 Jahren Berufstätigkeit nach Berufsausbildung, § 11 Abs. 3 BAföG), entfällt die Eltern-Anrechnung komplett.

Beispielrechnung: Lena, 22, BWL-Studentin in Berlin, WG, Eltern verdienen 3 800 € netto, ein Geschwister in Ausbildung

Bedarf = 511 + 380 + 102 = 993 €. Eltern-Einkommen 3 800 € − 2 540 € (verh.) − 770 € (Geschwister) = 490 €, davon 50 % = 245 € anrechenbar. BAföG-Anspruch = 993 − 245 = 748 €/Monat. Davon 50 % Zuschuss (374 €) und 50 % zinsloses Darlehen (374 €). Bei 4 Studienjahren wären das 17 952 € Darlehen — gedeckelt auf 10 010 € Rückzahlung.

Rückzahlung & Erlass

Die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach dem Ende der Förderhöchstdauer. Mindestens 130 €/Monat (§ 18 Abs. 3), maximal 10 010 € insgesamt (§ 18 Abs. 12). Bei einer Sofortzahlung gewährt das Bundesverwaltungsamt einen prozentualen Nachlass — bis zu 27,2 % bei Maximalschuld. Wer unter Sozialleistungsbezug fällt oder ein Brutto unter 1 690 €/Mt hat, kann eine Stundung (Aufschub) oder einen Teilerlass beantragen.

Häufige Fragen zum BAföG

Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz 2026?

Der monatliche Höchstsatz für Studierende beträgt 2026 992 €: 511 € Grundbedarf + 380 € Wohnpauschale (auswärts wohnend) + 102 € Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung. Wer mit eigenem Kind studiert, bekommt zusätzlich 160 € Kinderbetreuungszuschlag pro Kind. Wer bei den Eltern wohnt, erhält maximal 613 € (ohne Wohnpauschale).

Wer hat Anspruch auf BAföG?

Anspruch haben deutsche Staatsangehörige sowie EU-Bürger und bestimmte Drittstaatsangehörige (§ 8 BAföG) in einer förderungsfähigen Erstausbildung an einer staatlichen oder anerkannten Hochschule, Berufsfachschule oder Fachschule. Die Ausbildung muss vor Vollendung des 45. Lebensjahres begonnen werden. Über die Höhe entscheiden Eltern-, Eigen- und Vermögenslage sowie die Wohnsituation.

Wie viel darf ich neben dem BAföG verdienen?

Der Anrechnungsfreibetrag für eigenes Einkommen liegt 2026 bei 330 € pro Monat (= 6 672 € im 12-Monats-Bewilligungszeitraum, abzüglich Werbungskosten-Pauschale 1 230 € und Sozialpauschale 21,3 %). Verdienst du mehr, wird der Überhang voll auf dein BAföG angerechnet. Eine Werkstudententätigkeit oder ein bezahltes Pflichtpraktikum kann den Anspruch komplett kosten.

Wann muss ich BAföG zurückzahlen?

Studierenden-BAföG ist zur Hälfte Zuschuss, zur Hälfte zinsloses Staatsdarlehen. Die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer in Raten von mindestens 130 € pro Monat. Die maximale Rückzahlungssumme ist auf 10 010 € gedeckelt — alles, was darüber gewährt wurde, wird automatisch erlassen (§ 18 Abs. 12 BAföG).

Lohnt sich eine vorzeitige Rückzahlung?

Fast immer ja: Das Bundesverwaltungsamt gewährt einen Sofortzahler-Nachlass von ca. 8 % bei 500 € Restschuld bis 27,2 % bei 10 010 € Restschuld. Bei Maximalschuld spart eine Sofortzahlung rund 2 720 €. Wer einen Kredit unter 4 % Zins bekommt, fährt damit fast immer besser als mit der Mindestrate.

Ist BAföG steuerpflichtig?

Nein. BAföG ist nach § 3 Nr. 11 EStG vollständig steuerfrei und unterliegt — anders als Arbeitslosengeld I — auch nicht dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG. Du musst BAföG-Bezüge nicht in der Steuererklärung angeben.

Quellen & rechtliche Grundlagen

Hinweis: Die Berechnung erfolgt ohne Gewähr und ersetzt keine BAföG-Beratung. Verbindlich ist nur dein BAföG-Bescheid des zuständigen Studierendenwerks.