Bürgergeld · §§ 19–22 SGB II

Bürgergeld-Rechner 2026 — Regelsatz, Wohnkosten und Mehrbedarfe

Kurz beantwortet: Bürgergeld deckt Regelsatz (563 € Single, 506 € pro Partner, Kinder 357–471 € nach Alter) plus angemessene Bruttowarmmiete plus Mehrbedarfe. Eigenes Einkommen wird mit Freibeträgen angerechnet. Antrag nur beim Jobcenter.

Aktualisiert am · Autor: NettoCheck-Redaktion · Geprüft von Lukas Brandl, Diplom-Finanzwirt · Lohnsteuer-Hilfeverein

Bürgergeld-Rechner

Eingaben Bürgergeld

Regelbedarfe 2026 nach Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz fortgeschrieben. Wohnkosten gelten bis zur kommunalen Angemessenheitsgrenze (§ 22 SGB II). Ergebnis ohne Gewähr — verbindlich ist der Jobcenter-Bescheid. Antrag ausschließlich beim örtlichen Jobcenter, keine Beratung nach RDG.

Regelsätze

§ 20 SGB II

/ Monat (Haushalt)

  • Erwachsene
  • Kinder gesamt
  • Mehrbedarfe

Bürgergeld-Anspruch

geschätzt

monatliche Auszahlung

  • Regelsatz + Mehrbedarfe
  • + Wohnkosten
  • − Anrechenbares Einkommen

Wohnkosten

§ 22 SGB II — Angemessenheit

übernommen / Monat

  • Eingegebene Warmmiete
  • Angemessenheits-Richtwert

ALG I vs. Bürgergeld — der Übergang

Wer aus dem Job in die Arbeitslosigkeit fällt, bekommt zuerst Arbeitslosengeld I nach SGB III — eine Versicherungsleistung, abhängig vom letzten Brutto. Endet die Bezugsdauer (6–24 Monate je nach Alter und Beitragszeit) oder reichen die Beitragsmonate nicht für ALG I, kommt Bürgergeld nach SGB II ins Spiel: bedürftigkeits-geprüft, bedarfsorientiert, beim Jobcenter zu beantragen.

Vergleichstabelle für 5 Brutto-Niveaus (Single, Steuerklasse I, ohne Kind)

Brutto vor Kündigung ALG I (60 %) Bürgergeld (Regelsatz + 700 € Miete) Differenz
2.000 €≈ 845 €≈ 1.263 €+ 418 €
2.800 €≈ 1.114 €≈ 1.263 €+ 149 €
3.500 €≈ 1.341 €≈ 1.263 €− 78 €
4.500 €≈ 1.620 €≈ 1.263 €− 357 €
6.000 €≈ 1.978 €≈ 1.263 €− 715 €

Werte gerundet, ALG I = 60 % vom pauschalisierten Netto, Steuerklasse I, ohne Kind, NRW. Bürgergeld = Regelsatz Single (563 €) plus angenommene 700 € Bruttowarmmiete im Angemessenheitsrahmen. Eigene Berechnung zur Orientierung.

Wie sich der Bürgergeld-Anspruch zusammensetzt

Drei Bausteine: Regelsatz (§ 20 SGB II) — pauschal pro Person nach Regelbedarfsstufe; Wohnkosten (§ 22 SGB II) — die tatsächliche angemessene Bruttowarmmiete; Mehrbedarfe (§ 21 SGB II) — z. B. Schwangerschaft, Alleinerziehung, kostenaufwändige Ernährung. Davon wird das bereinigte eigene Einkommen abgezogen.

Regelbedarfsstufen 2026

StufePersonenkreisRegelsatz
RBS 1Alleinstehende563 €
RBS 2Erwachsene Partner (Bedarfsgemeinschaft)506 € je
RBS 3Erw. ohne eigenen Haushalt451 €
RBS 4Jugendliche 14–17 Jahre471 €
RBS 5Kinder 6–13 Jahre390 €
RBS 6Kinder 0–5 Jahre357 €

Häufige Fragen zum Bürgergeld

Wie hoch ist der Bürgergeld-Regelsatz 2026?

Single (RBS 1): 563 €. Erwachsene Partner in Bedarfsgemeinschaft (RBS 2): je 506 €. Kinder ab 14 (RBS 4): 471 €. Kinder 6–13 (RBS 5): 390 €. Kinder 0–5 (RBS 6): 357 €. Werte nach Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz, fortgeschrieben für 2026 analog 2025-Logik. Verbindlich ist der Jobcenter-Bescheid.

Werden meine Wohnkosten komplett übernommen?

Bürgergeld übernimmt die angemessene Bruttowarmmiete nach § 22 SGB II — Kaltmiete plus kalte Betriebskosten plus Heiz- und Warmwasserkosten. Die Angemessenheitsgrenze setzt jede Kommune eigenständig fest, abhängig von Wohnort, Haushaltsgröße und Wohnungsmarkt. Übersteigt deine Miete den Richtwert, gilt eine Übergangsfrist von in der Regel 6 Monaten — danach musst du umziehen oder den Rest aus dem Regelsatz tragen.

Welche Mehrbedarfe gibt es?

Wesentliche Mehrbedarfe nach § 21 SGB II: Schwangere ab 13. Woche (17 % vom Regelsatz), Alleinerziehende (12–60 % je Anzahl & Alter der Kinder), kostenaufwändige Ernährung bei chronischen Krankheiten (ärztliches Attest erforderlich), dezentrale Warmwasserversorgung. Mehrbedarfe sind on-top zum Regelsatz und müssen separat im Antrag angegeben werden.

Wird mein eigenes Einkommen angerechnet?

Ja, mit Freibeträgen. Die ersten 100 € Erwerbseinkommen sind anrechnungsfrei (Grundabsetzbetrag). Vom Brutto zwischen 100 € und 1.000 € werden 20 % nicht angerechnet, von 1.000 € bis 1.500 € nochmal 10 % (mit Kindern höher). Auch Kindergeld zählt als Einkommen — ist aber bei Kindern bedarfsmindernd, sofern es zur Bedarfsdeckung genügt.

Gibt es ein Schonvermögen?

In der Karenzzeit (erste 12 Monate Bezug) sind 40.000 € Vermögen pro Antragsteller plus 15.000 € pro weiterer Person geschützt — selbstgenutzte Immobilien gelten ohnehin als Schonvermögen. Nach der Karenzzeit reduziert sich der Freibetrag auf 15.000 € pro Person. Altersvorsorge in zertifizierten Riester/Rürup-Verträgen ist zusätzlich geschützt.

Wie beantrage ich Bürgergeld?

Antrag ausschließlich beim örtlichen Jobcenter — online über jobcenter.digital, postalisch oder persönlich. Erforderlich: Personalausweis, Mietvertrag, Kontoauszüge der letzten 3 Monate, ggf. Geburtsurkunden der Kinder, Nachweis Krankenversicherung. Antragstellung wirkt zurück auf den Monatsersten. Die Bearbeitung dauert 2–6 Wochen; bei Bedarf gibt es Vorschuss.

Quellen & rechtliche Grundlagen

Hinweis: Die Berechnung erfolgt ohne Gewähr und ersetzt keine Sozialberatung. Verbindlich ist der Bürgergeld-Bescheid des Jobcenters. Antragstellung ausschließlich beim örtlich zuständigen Jobcenter — keine Beratung nach RDG.