Arbeitslosengeld I · §§ 149–152 SGB III

Arbeitslosengeld-I-Rechner 2026 — wie viel ALG bekomme ich monatlich?

Kurz beantwortet: ALG I ersetzt 60 % deines pauschalisierten Netto-Entgelts — mit Kind 67 %. Trag dein durchschnittliches Brutto der letzten 12 Monate, deine Steuerklasse und dein Alter ein. Wir rechnen pauschalisiert nach BA-Tabelle und zeigen dir Monats-Anspruch und Bezugsdauer.

Aktualisiert am · Autor: NettoCheck-Redaktion · Geprüft von Lukas Brandl, Diplom-Finanzwirt · Lohnsteuer-Hilfeverein

Arbeitslosengeld-I-Rechner

Eingaben Arbeitslosengeld I

Pauschalisiertes Nettoentgelt nach §§ 151–153 SGB III, Werte 2026 nach § 32a EStG. Bezugsdauer nach § 147 SGB III. Ergebnis ohne Gewähr — verbindlich ist der Bewilligungs-Bescheid der Bundesagentur für Arbeit. Keine Beratung nach RDG.

Pauschal-Netto

Bemessungsentgelt (BA-Tabelle)

/ Monat

  • Brutto-Schnitt
  • SV + LSt (pauschal)

Arbeitslosengeld I

60 % vom Pauschal-Netto

monatlich (steuerfrei)

  • Tagessatz (× 30)
  • Leistungssatz

Bezugsdauer

§ 147 SGB III

Monate

Anspruch nach Alter & Versicherungszeit

  • Gesamt-Anspruch
  • Danach: Bürgergeld?prüfen

So rechnet die Bundesagentur für Arbeit

ALG I ist eine Lohnersatzleistung — die Höhe folgt nicht deinem letzten Brutto, sondern dem pauschalisierten Netto-Entgelt der letzten 12 Monate vor der Arbeitslosigkeit. Die BA berechnet Brutto minus SV-Pauschale minus Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse zum Bemessungsstichtag — ohne deine individuellen Freibeträge wie z. B. Werbungskosten oder Kinderfreibetrag.

Auf das Pauschal-Netto wird der Leistungssatz angewendet: 60 % für Beschäftigte ohne Kind, 67 % mit mindestens einem Kind im Sinne von § 32 EStG. Das Ergebnis ist dein ALG I — steuerfrei nach § 3 Nr. 2 EStG, aber unter Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG.

Beispielrechnung (Brutto-Schnitt 3.500 €, Steuerklasse I, ohne Kind)

Pauschal-Netto ≈ 2.235 €. ALG I = 60 % × 2.235 € = 1.341 € pro Monat (steuerfrei). Mit einem Kind und Steuerklasse III läge der Anspruch bei rund 1.700 €.

Bezugsdauer-Tabelle (§ 147 SGB III)

Die Bezugsdauer richtet sich nach Versicherungsmonaten innerhalb der letzten 30 Monate und nach deinem Alter zu Bezugsbeginn. Auszug:

Versicherungsmonate Alter ALG-I-Anspruch
12jedes Alter6 Monate
16jedes Alter8 Monate
20jedes Alter10 Monate
24jedes Alter12 Monate
30ab 5015 Monate
36ab 5518 Monate
48ab 5824 Monate

Steuerfalle Progressionsvorbehalt

ALG I ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf dein übriges Jahres-Einkommen (§ 32b EStG). Wer im Jahr mehr als 410 € bezogen hat, ist abgabepflichtig zur Einkommensteuererklärung — und steht oft vor einer Nachzahlung, gerade wenn im selben Jahr noch Erwerbseinkommen vor der Kündigung anfiel. Faustregel: 5–10 % des bezogenen ALG zurücklegen.

Was kommt nach ALG I?

Wer nach Ende der Bezugsdauer noch arbeitslos ist, kann Bürgergeld nach SGB II beim Jobcenter beantragen. Bürgergeld ist eine bedürftigkeits-geprüfte Grundsicherung mit Vermögensanrechnung und Wohnkostenübernahme bis zur kommunalen Angemessenheitsgrenze.

Häufige Fragen zum Arbeitslosengeld I

Wie hoch ist Arbeitslosengeld I 2026?

60 % des pauschalisierten Netto-Entgelts der letzten 12 Monate (§ 149 SGB III). Mit mindestens einem Kind im Sinne von § 32 EStG erhöht sich der Leistungssatz auf 67 %. Grundlage ist nicht das individuelle Netto, sondern die pauschalisierte BA-Tabelle: Brutto minus SV-Pauschale (21 %) minus Lohnsteuer nach Klasse, ohne individuelle Freibeträge.

Wie lange bekomme ich ALG I?

Die Bezugsdauer richtet sich nach Versicherungsmonaten und Alter (§ 147 SGB III). Beispiele: 12 Monate Versicherung → 6 Monate ALG; 24 Monate Versicherung → 12 Monate ALG; ab 50 Jahren mit 30 Monaten Versicherung → 15 Monate; ab 55 mit 36 Monaten → 18 Monate; ab 58 mit 48 Monaten → 24 Monate.

Wann muss ich mich arbeitslos melden?

Spätestens 3 Monate vor dem Ende deines Arbeitsverhältnisses online oder telefonisch arbeitsuchend melden — sonst Sperrzeit von 1 Woche (§ 38 SGB III). Persönlich arbeitslos meldest du dich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit bei der Agentur für Arbeit. Beides separat.

Was passiert nach Ende der ALG-I-Bezugsdauer?

Wer nach Ende des ALG-I-Bezugs noch arbeitslos ist und die Voraussetzungen erfüllt, kann Bürgergeld nach SGB II beim Jobcenter beantragen. Bürgergeld ist eine Grundsicherung — Vermögen über dem Schonvermögen muss eingesetzt werden, Wohnkosten werden bis zur Angemessenheitsgrenze übernommen. Siehe unseren Bürgergeld-Rechner.

Steuern auf ALG I?

ALG I ist nach § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG): Der Bezug erhöht den Steuersatz auf dein übriges Jahres-Einkommen. Wer mehr als 410 € ALG bezogen hat, ist abgabepflichtig zur Einkommensteuererklärung — und steht oft vor einer Nachzahlung, vor allem wenn im selben Jahr noch Erwerbseinkommen anfällt.

Wie genau ist dieser Rechner?

Der Rechner verwendet die vereinfachte BA-Pauschalisierung mit SV-Pauschale 21 % und Lohnsteuertarif nach § 32a EStG (Werte 2026). Abweichungen zur exakten BA-Tabelle liegen typischerweise bei wenigen Euro pro Monat. Verbindlich ist der Bewilligungs-Bescheid der Agentur für Arbeit. Keine Beratung nach RDG.

Quellen & rechtliche Grundlagen

Hinweis: Die Berechnung erfolgt ohne Gewähr und ersetzt keine Steuer- oder Sozialberatung. Verbindlich ist der Bewilligungs-Bescheid der Agentur für Arbeit. Antragstellung und persönliche Arbeitslos-Meldung erfolgen direkt bei der Agentur für Arbeit.