Lohnersatz · Pillar · 2026

Lohnersatzleistungen 2026: Übersicht aller Leistungen mit Höhe, Dauer & Steuerfalle

Kurz beantwortet: Lohnersatzleistungen sind staatliche Geldleistungen, die ausgefallenes Arbeitseinkommen teilweise ersetzen — 2026 die wichtigsten: Arbeitslosengeld I (60/67 % vom Pauschal-Netto, max. 12–24 Monate), Bürgergeld (Regelsatz 563 € + Wohnen, unbefristet), Kurzarbeitergeld (60/67 % der Netto-Entgeltdifferenz, max. 12 Monate), Krankengeld (70 % brutto / max. 90 % netto, max. 78 Wochen) und Elterngeld (65 % vom Vorjahres-Netto, 12–14 Monate). Alle bis auf Bürgergeld unterliegen dem Progressionsvorbehalt — die Steuererklärung wird ab 410 € Bezug Pflicht.

Was sind Lohnersatzleistungen — und was nicht?

Lohnersatzleistungen (auch Entgeltersatzleistungen) sind Geldleistungen aus den deutschen Sozialversicherungssystemen oder aus Bedarfsleistungssystemen, die ausgefallenes Arbeitseinkommen ganz oder teilweise ersetzen sollen. Der zentrale Begriff steht in §32b EStG, §3 EStG (Steuerbefreiung) und in den jeweiligen Sozialgesetzbüchern (SGB II, III, V, VI, VII).

Eine klare Grenze: Wohngeld, Kindergeld und BAföG zählen rechtlich nicht zu den Lohnersatzleistungen — sie ersetzen kein Arbeitseinkommen, sondern stützen den Lebensunterhalt unabhängig vom Erwerbsstatus. Sie unterliegen deshalb auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Wenn du wissen willst, was bei dir konkret in netto übrig bleibt, hilft dir unser Brutto-Netto-Rechner 2026.

Welche Lohnersatzleistungen gibt es 2026?

Die folgende Tabelle ist der schnellste Überblick — Höhe, Bezugsdauer und Steuer-Logik der wichtigsten Leistungen 2026 in einer Zeile:

Leistung Höhe (2026) Dauer Steuer-Logik Rechtsgrundlage
Arbeitslosengeld I 60 % / 67 % vom Pauschal-Netto 6–24 Monate (alters- und vorbeschäftigungsabhängig) steuerfrei + Progressionsvorbehalt §§136 ff. SGB III
Bürgergeld 563 € Regelsatz Single + Wohnen unbefristet bei Hilfebedürftigkeit steuerfrei ohne Progressionsvorbehalt SGB II
Kurzarbeitergeld 60 % / 67 % der Netto-Entgeltdifferenz max. 12 Monate (Verlängerung möglich) steuerfrei + Progressionsvorbehalt §§95 ff. SGB III
Krankengeld 70 % brutto, max. 90 % netto max. 78 Wochen je Krankheit steuerfrei + Progressionsvorbehalt §44 ff. SGB V
Elterngeld 65 % vom Vor-Geburts-Netto (300–1.800 €) 12 Monate (+2 Partnermonate) steuerfrei + Progressionsvorbehalt BEEG
Mutterschaftsgeld bis 13 €/Tag von Krankenkasse + AG-Zuschuss 6 Wochen vor + 8 Wochen nach Geburt steuerfrei + Progressionsvorbehalt §§19 ff. MuSchG
Verletztengeld 80 % brutto, max. Netto-Höhe bis Heilung / max. 78 Wochen steuerfrei + Progressionsvorbehalt §§45 ff. SGB VII
Übergangsgeld 68 % / 75 % vom Pauschal-Netto Dauer der Reha-Maßnahme steuerfrei + Progressionsvorbehalt §§64 ff. SGB IX

Stand: 1. Januar 2026 — verifiziert anhand der gültigen Sozialgesetzbücher und des BMAS-Sozialhandbuchs in der Auflage 2026. Bürgergeld-Regelsatz nach Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz; Krankengeld-Höchstgrenzen unter Berücksichtigung der Beitragsbemessungsgrenze GKV 2026 (5.512,50 € / Monat).

Was haben alle Lohnersatzleistungen gemeinsam?

Trotz unterschiedlicher Bemessungssysteme teilen sich die Leistungen drei Strukturmerkmale, die du kennen solltest, weil sie häufig zu Missverständnissen und Steuer-Überraschungen führen:

  1. Bemessung am ehemaligen Einkommen, nicht am Bedarf. Mit Ausnahme des Bürgergeldes orientieren sich die Leistungen am vorherigen Verdienst. Wer mehr verdient hat, bekommt absolut mehr — gedeckelt jedoch durch die Beitragsbemessungsgrenzen der jeweiligen Sozialversicherung.
  2. Steuerfrei nach §3 EStG, aber im Progressionsvorbehalt. Die meisten Leistungen sind explizit von der Einkommensteuer befreit. Sie erhöhen aber den Steuersatz, der auf dein übriges Einkommen angewendet wird (§32b EStG). Ergebnis: bei Mischmonaten mit Arbeitseinkommen plus Lohnersatz ist die Nachzahlung in der Steuererklärung der Regelfall.
  3. Pflicht zur Steuererklärung ab 410 € Jahresbezug. §46 Abs. 2 Nr. 1 EStG schreibt die Veranlagung zwingend vor, sobald die Summe der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Leistungen 410 € im Kalenderjahr übersteigt. Diese Schwelle ist niedriger, als die meisten denken — bereits zwei Wochen Krankengeld oder ein Monat ALG I überschreiten sie regelmäßig.

Wann brauche ich welche Leistung?

Die Wahl der Leistung ist normalerweise nicht frei — sie folgt aus der Lebenslage. Nutze die folgende Entscheidungs-Logik, um zu prüfen, welche Leistung in deiner Situation greift:

  • Du bist arbeitslos und hattest mind. 12 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 MonatenArbeitslosengeld I bei der Agentur für Arbeit beantragen.
  • Du bist arbeitslos ohne ausreichende Anwartschaft, oder ALG I läuft aus, oder du bist arbeitsuchend und hilfebedürftigBürgergeld beim Jobcenter.
  • Dein Betrieb fährt auf Kurzarbeit zurückKurzarbeitergeld läuft über den Arbeitgeber, kein eigener Antrag nötig.
  • Du bist seit mehr als 6 Wochen krank → Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung (Arbeitgeber-Lohnfortzahlung läuft 6 Wochen, danach übernimmt die Kasse).
  • Du wirst Mutter/Vater → Elterngeld (BEEG) bei der Elterngeldstelle des jeweiligen Bundeslandes; vor und nach der Geburt zusätzlich Mutterschaftsgeld.
  • Du bist Student und hilfebedürftigkein Bürgergeld bei BAföG-fähiger Ausbildung; stattdessen BAföG-Antrag — siehe BAföG-Rechner.

Wie hoch sind die Leistungen im konkreten Vergleich?

Damit du eine Vorstellung der Größenordnung bekommst, hier ein Standard-Beispiel: alleinstehend, Steuerklasse I, kein Kind, vorheriges Brutto 3.500 € / Monat, vorheriges Netto ca. 2.260 € / Monat (Bayern, ohne Kirchensteuer):

Leistung Pro Monat (geschätzt) Anteil am Vor-Netto
Arbeitslosengeld I (ohne Kind)≈ 1.355 €~ 60 %
Bürgergeld (Single, ohne Wohnkosten)563 €~ 25 %
Bürgergeld (mit Wohnkosten 600 €)≈ 1.163 €~ 51 %
Kurzarbeitergeld (50 % Ausfall, ohne Kind)≈ 680 € + 1.130 € Ist-Netto = 1.810 €~ 80 %
Krankengeld (90 %-Deckel)≈ 2.034 €~ 90 %
Elterngeld≈ 1.469 €~ 65 %

Werte gerundet. Krankengeld ist meist die finanziell günstigste, Bürgergeld ohne Wohnkosten die ungünstigste Lohnersatzleistung. Die exakten Beträge hängen von Bundesland, Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht und Beitragssätzen ab — nutze unsere spezialisierten Rechner für deine konkrete Situation.

Welche Steuerfallen lauern beim Bezug?

Aus 14 Jahren Beratungspraxis sehe ich wiederkehrend drei Fallen, die KUG-, ALG- oder Krankengeld-Empfänger in der Einkommensteuererklärung überraschen — und die sich mit etwas Voraussicht vermeiden lassen:

Falle 1: Mischmonat mit Arbeitseinkommen

Wer im selben Kalenderjahr drei Monate gearbeitet hat (mit normalem Lohnsteuer-Abzug nach Steuerklasse I) und neun Monate ALG I bezogen hat, wird im Mai des Folgejahres vom Finanzamt überrascht: Der durch Progressionsvorbehalt erhöhte Steuersatz wird nachträglich auf das Arbeitseinkommen angewendet. Typische Nachzahlung: 600 € bis 1.400 €. Empfehlung: 5–10 % der Lohnersatzleistung monatlich auf einem Tagesgeldkonto zurücklegen.

Falle 2: Pflichtveranlagung wird verpasst

Wer Lohnersatzleistungen über 410 € im Jahr erhält, ist zur Steuererklärung verpflichtet. Wird sie nicht abgegeben, kann das Finanzamt schätzen — meist zum Nachteil des Steuerpflichtigen. Hinzu kommen Verspätungszuschläge nach §152 AO. Frist: regulär 31. Juli des Folgejahres, mit Steuerberater verlängert auf den 28. Februar des übernächsten Jahres.

Falle 3: Falsche Anrechnung in Steuerklasse III/V-Konstellationen

Bei verheirateten Paaren in der Steuerklassenkombination III/V ist der Niedrigverdiener (Klasse V) bei Lohnersatzbezug doppelt benachteiligt: Das Pauschal-Netto in Klasse V ist sehr niedrig — die Lohnersatzleistung entsprechend gering. Vor einem absehbaren Bezug (Schwangerschaft, Reha, Arbeitslosigkeit) lohnt sich der Wechsel auf Steuerklasse IV/IV mit Faktor — die Entscheidung erklärt unser Ratgeber Steuerklasse 3 oder 5.

Häufige Fehler beim Antrag

  • Verspätete Arbeitsuchend-Meldung. Wer eine Kündigung erhält, muss sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden — sonst droht eine Sperrzeit beim ALG I.
  • Lückenhafte Anwartschaftsnachweise. Für ALG I sind 12 Monate Beitragszeit in den letzten 30 Monaten nötig. Fehlende Beschäftigungsnachweise (besonders bei Mini-Jobs in Mischmonaten) führen zu Ablehnungen.
  • Bürgergeld-Antrag zu spät gestellt. Bürgergeld wird nicht rückwirkend bewilligt. Antrag stellen, sobald Hilfebedürftigkeit absehbar ist — auch ohne vollständige Unterlagen.
  • Elterngeld-Antrag verzögert. Elterngeld wird höchstens drei Monate rückwirkend gezahlt. Wer den Antrag erst im 6. Lebensmonat des Kindes stellt, verliert drei Monate Anspruch.

Häufige Fragen zu Lohnersatzleistungen 2026

Was zählt 2026 als Lohnersatzleistung?
Lohnersatzleistungen sind staatliche Geldleistungen, die das ausgefallene Arbeitseinkommen ganz oder teilweise ersetzen. Dazu zählen 2026 insbesondere Arbeitslosengeld I (SGB III), Bürgergeld (SGB II), Kurzarbeitergeld (SGB III), Krankengeld (SGB V), Verletztengeld (SGB VII), Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld und Elterngeld (BEEG). Sie sind in der Regel nach §3 EStG steuerfrei, unterliegen aber bis auf das Bürgergeld dem Progressionsvorbehalt nach §32b EStG.
Sind Lohnersatzleistungen steuerfrei?
Ja, dem Wortlaut nach sind alle Lohnersatzleistungen in §3 EStG als steuerfrei aufgeführt. Faktisch wirken sie sich aber bei den meisten Leistungsarten über den Progressionsvorbehalt (§32b EStG) auf die Steuerlast aus: Sie erhöhen den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Eine Ausnahme bildet das Bürgergeld, das vollständig außerhalb des Progressionsvorbehalts steht.
Welche Lohnersatzleistung ist am höchsten?
In absoluten Beträgen ist Krankengeld typischerweise am höchsten — bis zu 70 % des regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelts, gedeckelt auf 90 % des Nettoarbeitsentgelts. Arbeitslosengeld I liegt bei 60 % (ohne Kind) bzw. 67 % (mit Kind) des pauschalierten Nettoentgelts. Kurzarbeitergeld folgt der gleichen Quote. Bürgergeld ist eine pauschale Bedarfsleistung (Regelsatz 563 € / Monat 2026 für Alleinstehende) und nicht einkommensabhängig.
Muss ich bei Bezug von Lohnersatzleistungen eine Steuererklärung abgeben?
Sobald die Summe aller dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Lohnersatzleistungen im Kalenderjahr 410 € überschreitet, bist du zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet (§46 Abs. 2 Nr. 1 EStG). Das gilt für ALG I, KUG, Krankengeld, Elterngeld und vergleichbare Leistungen — nicht für Bürgergeld. Die Pflicht greift unabhängig davon, ob am Ende eine Nachzahlung oder Erstattung herauskommt.
Kann ich gleichzeitig Arbeitslosengeld und Bürgergeld beziehen?
Aufstockend ja: Wenn das Arbeitslosengeld I nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreicht, kann ergänzend Bürgergeld beantragt werden. Die Berechnung erfolgt durch das Jobcenter unter Anrechnung des ALG I als Einkommen. Voraussetzung ist die Hilfebedürftigkeit nach §9 SGB II. Die Leistungen werden dann parallel ausgezahlt — ALG I von der Agentur für Arbeit, ergänzendes Bürgergeld vom Jobcenter.
Wie wird die Höhe der Lohnersatzleistung berechnet?
Die Bemessungsgrundlage unterscheidet sich je Leistungsart. ALG I und KUG nutzen pauschalierte Nettoentgelte aus den jährlich aktualisierten Leistungsentgelt-Tabellen der Bundesagentur. Krankengeld bemisst sich am tatsächlichen Bruttoentgelt der letzten abgerechneten Entgeltabrechnung. Elterngeld nutzt das durchschnittliche Netto der letzten 12 Monate vor der Geburt. Bürgergeld richtet sich nach gesetzlich festgesetzten Regelbedarfen plus Wohnkosten in tatsächlicher Höhe (angemessen).

Quellen & Rechtsstand

  • Sozialgesetzbuch II (SGB II) — Bürgergeld, Stand 2026
  • Sozialgesetzbuch III (SGB III) §§95 ff. (KUG), §§136 ff. (ALG I), Stand 2026
  • Sozialgesetzbuch V (SGB V) §§44 ff. (Krankengeld)
  • Einkommensteuergesetz (EStG) §3, §32b, §46 — Steuerfreiheit, Progressionsvorbehalt, Pflichtveranlagung
  • Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), Auflage 2026
  • BMAS-Sozialhandbuch 2026 — Übersicht der Sozialleistungen
  • Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) — Bürgergeld-Regelsätze 2026

Fazit: Welche Lohnersatzleistung passt zu deiner Lage?

Die deutschen Lohnersatzleistungen 2026 bilden ein dichtes, aber durchaus navigierbares Netz. Die Höhe schwankt zwischen rund 25 % deines Vor-Nettos (Bürgergeld ohne Wohnkosten) und 90 % (Krankengeld-Deckel). Entscheidend ist nicht die abstrakte Quote, sondern der Mix aus Bezugsdauer, Anwartschaftsvoraussetzungen und Steuerwirkung.

Drei Empfehlungen aus der Praxis: Erstens, bei jeder absehbaren Lebenslage-Änderung (Schwangerschaft, drohende Arbeitslosigkeit, Reha-Maßnahme) die Steuerklassen-Wahl prüfen — sie entscheidet bei verheirateten Paaren über tausende Euro Lohnersatz. Zweitens, ab dem ersten Tag des Bezugs 5–10 % zur Seite legen — für die nahezu sichere Steuer-Nachzahlung im Folgejahr. Drittens, niemals einen Antrag verschieben — die meisten Lohnersatzleistungen werden nicht oder nur kurz rückwirkend gezahlt.

Für die konkrete Berechnung deiner Situation findest du auf NettoCheck spezialisierte Rechner für jede Leistungsart — beginnend beim Brutto-Netto-Rechner, der das Vor-Netto liefert, das fast jede Lohnersatzleistung als Bemessungsgrundlage nutzt.

Geprüft von Lukas Brandl, Diplom-Finanzwirt, Vorstand Lohnsteuer-Hilfeverein, am .