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Steuerklasse 4 mit Faktor 2026 — Faktor-Verfahren erklärt mit Beispielen
Was ist das Faktor-Verfahren genau?
Das Faktor-Verfahren wurde 2010 mit dem Bürgerentlastungsgesetz eingeführt und ist in § 39f EStG geregelt. Ziel: verheiratete Paare sollten eine Alternative zu der oft missverstandenen Kombination Klasse III/V bekommen — eine, die das Splittingverfahren bereits in der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigt, ohne den einen Partner steuerlich „auszuhöhlen".
Bei klassisch 4/4 ohne Faktor zahlen beide Partner zu viel Lohnsteuer im Jahresverlauf — die Erstattung kommt erst über die Veranlagung. Bei 3/5 zahlt der Hauptverdiener zu wenig, der Mitverdiener zu viel — Nachzahlungen sind häufig die Folge. Der Faktor ist die Mittelweg-Lösung.
Wie wird der Faktor in 5 Schritten berechnet?
- Voraussichtliches Brutto beider Partner für das Jahr ermitteln (aus aktuellen Lohnabrechnungen hochgerechnet).
- Lohnsteuer in Klasse IV für beide Partner separat berechnen — die Summe ergibt den Wert X.
- Voraussichtliche Jahressteuer im Splittingtarif aus dem gemeinschaftlichen zu versteuernden Einkommen ermitteln — der Wert Y.
- Faktor = Y / X auf drei Nachkommastellen gerundet — der Wert ist zwingend kleiner als 1 (sonst kein Splittingvorteil, keine Faktor-Eintragung möglich).
- Eintragung in die ELStAM-Daten beider Partner — die monatliche Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber mit dem Faktor multipliziert.
Das Finanzamt führt diese Berechnung kostenlos durch — der Steuerpflichtige meldet nur die voraussichtlichen Jahresbruttogehälter, alles weitere passiert intern. Das zuständige Finanzamt ist das des Wohnsitzes; bei mehreren Wohnsitzen das des Hauptwohnsitzes.
3 Praxis-Beispiele 2026 mit Vergleich
Beispiel 1: Lehrer-Paar mit ähnlichem Gehalt
Anna verdient 4.200 € Brutto, Marco 3.800 € Brutto. Verhältnis ca. 52/48. Beide kinderlos, NRW, evangelisch, GKV-versichert.
| Variante | Anna Netto | Marco Netto | Summe | Veranlagung |
|---|---|---|---|---|
| 4/4 ohne Faktor | ≈ 2.625 € | ≈ 2.420 € | ≈ 5.045 € | + ≈ 380 € Erstattung |
| 4/4 mit Faktor (≈ 0,940) | ≈ 2.660 € | ≈ 2.450 € | ≈ 5.110 € | ± 30 € |
| 3/5 | ≈ 2.940 € | ≈ 2.080 € | ≈ 5.020 € | + ≈ 320 € Nachzahlung |
Bei sehr ähnlichen Gehältern bringt 3/5 keinen Liquiditätsvorteil mehr — der Faktor liefert das beste Gesamtbild ohne Nachzahlungs-Risiko.
Beispiel 2: Ein Hauptverdiener, ein Teilzeit-Job
Sven verdient 5.500 € Brutto, Lara 1.800 € Brutto (Teilzeit). Verhältnis 75/25. Zwei Kinder, NRW, katholisch.
| Variante | Sven Netto | Lara Netto | Summe | Veranlagung |
|---|---|---|---|---|
| 4/4 ohne Faktor | ≈ 3.305 € | ≈ 1.355 € | ≈ 4.660 € | + ≈ 1.150 € Erstattung |
| 4/4 mit Faktor (≈ 0,820) | ≈ 3.580 € | ≈ 1.380 € | ≈ 4.960 € | ± 50 € |
| 3/5 | ≈ 4.005 € | ≈ 1.105 € | ≈ 5.110 € | + ≈ 380 € Nachzahlung |
Bei stark unterschiedlichen Einkommen liefert 3/5 die maximale monatliche Liquidität — wer das Nachzahlungs-Risiko akzeptiert und die Differenz monatlich zurücklegt, fährt damit am besten.
Beispiel 3: Frischvermählte mit Klasse 6 im Nebenjob
Tobias verdient 3.200 € Brutto im Hauptjob, daneben 600 € als Klasse VI. Lena verdient 3.300 € Brutto im einzigen Job. Verhältnis 50/50, ohne Kind, BY, evangelisch.
Bei Tobias' Hauptjob 4-mit-Faktor (≈ 0,945) bleiben rund 2.105 €. Klasse VI auf Nebenjob bringt zusätzlich ≈ 350 € netto. Lena erhält 4-mit-Faktor ebenfalls und liegt bei 2.165 € netto. Gesamt ≈ 4.620 € — die Veranlagung schließt mit einer kleinen Erstattung von ≈ 60 € ab. Im Klasse-3/5-Modell läge die monatliche Summe zwar bei 4.730 €, aber mit ≈ 510 € Nachzahlung.
Wann lohnt sich der Faktor — und wann nicht?
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Beide verdienen ähnlich (50/50 bis 60/40) | 4 mit Faktor oder 4/4 |
| Klares Hauptverdiener-Modell (≥ 60/40) | 3/5 (höhere Liquidität, planbare Nachzahlung) |
| Schwankende Boni / variable Einkommen | 4 mit Faktor (geringeres Über-/Unterzahlungs-Risiko) |
| Geplantes Elterngeld kommt | Klasse III für werdende Eltern, dann nach Bezug 4-mit-Faktor |
| Jährliche Steuererklärung wäre lästig | 4/4 ohne Faktor (keine Pflicht-Veranlagung) |
| Risiko-averse Haushaltsplanung | 4 mit Faktor |
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So beantragst du den Faktor 2026
- Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten / Lebenspartnern" aus der ELSTER-Plattform oder beim Finanzamt holen.
- Voraussichtliches Jahresbrutto beider Partner eintragen — möglichst inklusive erwarteter Sonderzahlungen, Boni, Nachzahlungen.
- Beide Partner unterschreiben (gemeinsamer Antrag, einzelne Anträge sind nicht möglich).
- Per ELSTER, Post oder persönlich beim Wohnsitz-Finanzamt einreichen — bis spätestens 30. November für das laufende Jahr.
- Faktor wird in beiden ELStAM-Datensätzen automatisch eingetragen — der Arbeitgeber verwendet ihn ab dem nächsten regulären Abrechnungslauf.
Bei Lebensereignissen (Heirat, Geburt, Trennung, Wechsel zur Selbstständigkeit) kann der Antrag mehrmals im Jahr gestellt werden — seit 2024 ohne formale Einschränkung.
Quellen & rechtliche Grundlagen
- 1 § 39f EStG — Faktorverfahren bei Ehegatten/Lebenspartnern
- 2 § 32a EStG — Einkommensteuertarif (Splittingtarif)
- 3 BZSt — ELStAM, Steuerklassen und Wechsel (Faktor-Eintrag)
- 4 Bundesfinanzministerium — Lohnsteuer-Eckwerte 2026
- 5 § 46 EStG — Pflicht zur Veranlagung (Faktor und 3/5)
Hinweis: Die Beispielrechnungen verwenden die offiziellen Lohnsteuertabellen 2026 und Sozialversicherungs-Werte und sind ohne Gewähr. Individuelle Faktoren wie Kinderfreibetrag, Pendlerpauschale oder ein abweichender Krankenkassen-Zusatzbeitrag sind nicht berücksichtigt. Für die persönliche Optimierung empfehlen wir einen Lohnsteuer-Hilfeverein.
Häufige Fragen — Klasse 4 mit Faktor
Was ist Steuerklasse 4 mit Faktor?
Steuerklasse 4 mit Faktor ist eine Variante der Klasse IV/IV für verheiratete Paare, bei der das Finanzamt einen Faktor (kleiner als 1) berechnet, um die Lohnsteuer-Vorauszahlungen genauer auf die spätere Jahressteuer abzustimmen. Beide Partner werden in Klasse IV besteuert, der Faktor reduziert die monatliche Lohnsteuer entsprechend dem Splittingvorteil — Resultat: weniger Nachzahlungen oder Erstattungen bei der Veranlagung.
Wie wird der Faktor berechnet?
Das Finanzamt errechnet den Faktor aus der voraussichtlichen Jahressteuer im Splittingtarif (Y) geteilt durch die Summe der Lohnsteuer beider Ehepartner in Klasse IV (X): Faktor = Y / X. Der Wert wird auf drei Nachkommastellen gerundet und liegt in der Regel zwischen 0,800 und 0,999. Beide ELStAM-Datensätze tragen denselben Faktor — die Lohnsteuer pro Partner wird mit ihm multipliziert.
Wann lohnt sich Klasse 4 mit Faktor gegenüber 3/5?
Wenn beide Partner ähnlich verdienen (Verhältnis schwächer als 60/40), ist 4-mit-Faktor meist besser: weniger Nachzahlungs-Risiko, gleichmäßige Belastung beider Lohnabrechnungen. Bei stark unterschiedlichen Einkommen (über 60/40 zugunsten eines Partners) bringt klassisch 3/5 monatlich noch mehr Liquidität, allerdings mit Pflicht zur Veranlagung und höherem Nachzahlungsrisiko.
Muss ich mit dem Faktor eine Steuererklärung abgeben?
Ja. Bei Klasse 4 mit Faktor besteht — wie bei 3/5 — Pflicht zur Veranlagung (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG). Das Finanzamt berechnet die endgültige Jahressteuer und gleicht sie mit den Vorauszahlungen ab. Da der Faktor aber nahe an der tatsächlichen Steuer liegt, fallen die Differenzen klein aus.
Wo beantrage ich den Faktor?
Beim zuständigen Wohnsitz-Finanzamt mit dem Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten / Lebenspartnern". Bis 30. November des Jahres möglich, gilt für das gesamte Jahr. Beide Partner müssen unterschreiben. Online über ELSTER, per Post oder direkt im Finanzamt. Seit 2024 ist auch ein Wechsel mehrmals pro Jahr möglich.
Wie lange gilt der Faktor?
Der Faktor wird für das laufende Kalenderjahr berechnet und ist mindestens für ein Jahr gültig. Ohne neuen Antrag verfällt er zum Jahresende und das Paar wird wieder in 4/4 ohne Faktor zurückgestuft. Wer den Faktor weiter nutzen will, muss jährlich neu beantragen.
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Faktor-Antrag mit Profi-Hilfe
Ein Lohnsteuer-Hilfeverein berechnet den optimalen Faktor und reicht den Antrag ein. Mitgliedschaft kostet je nach Einkommen 50–250 € pro Jahr.