Pillar · Brutto-Netto · 2026
Brutto-Netto-Rechner 2026 — Lohnsteuer, Sozialabgaben & alle Steuerklassen
Wie funktioniert die Brutto-Netto-Berechnung 2026?
Die Berechnung folgt einem festen Schema, das in § 39b EStG für die Lohnabrechnung sowie im SGB IV für die Sozialabgaben gesetzlich verankert ist. Das Bruttogehalt wird durch fünf Filter gezogen: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Sozialversicherungs-Beiträge und ggf. Sonderabzüge wie geldwerte Vorteile oder Direktversicherungs-Beiträge. Was übrig bleibt, ist das Netto — der Betrag, den der Arbeitgeber tatsächlich auf das Konto überweist.
Der Lohnsteuer-Block hängt von der Steuerklasse ab: Steuerklasse I für Alleinstehende, III/V für die klassische Ehegatten-Aufteilung, IV/IV (mit oder ohne Faktor) für gleich verdienende Paare, II für Alleinerziehende, VI für Zweitjobs. Der Sozialversicherungs-Block ist von der Steuerklasse unabhängig — er hängt allein von der Versicherung (gesetzlich vs. privat) und den Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) ab.
Welche Abzüge gibt es vom Brutto?
1. Lohnsteuer
Die Lohnsteuer wird nach dem Einkommensteuertarif § 32a EStG auf das zu versteuernde Einkommen erhoben. Der Eingangssteuersatz beträgt 14 %, der Spitzensteuersatz 42 % (ab 68.430 € Single/Jahr 2026), die sogenannte Reichensteuer 45 % (ab 277.826 €). Die Steuerklasse bestimmt die monatliche Vorauszahlung: Klasse I/IV ohne Familien-Splitting, Klasse III mit doppeltem Grundfreibetrag, Klasse V quasi ohne Freibetrag.
2. Solidaritätszuschlag
Der Soli beträgt 5,5 % auf die festgesetzte Lohnsteuer — wird 2026 aber erst ab einer jährlichen Lohnsteuer von 19.950 € (Single) bzw. 39.900 € (Splitting) erhoben. Etwa 90 % der Beschäftigten zahlen damit keinen Soli mehr; voll greift der Zuschlag erst ab ca. 105.000 € Brutto im Jahr.
3. Kirchensteuer
Wer Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft ist, zahlt 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (alle übrigen Bundesländer) auf die Lohnsteuer. Bei Austritt oder konfessionsfreier Anmeldung entfällt diese Position vollständig.
4. Sozialabgaben (Arbeitnehmer-Anteil)
- Krankenversicherung: 7,3 % + halber Zusatzbeitrag (im Schnitt 0,85 %, Stand 2026) = ca. 8,15 %
- Pflegeversicherung: 1,8 % regulär, 2,4 % für Kinderlose ab 23, ab erstem Kind dauerhaft niedriger
- Rentenversicherung: 9,3 % (Hälfte des 18,6 %-Gesamtbeitrags)
- Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
In Summe ergeben sich Sozialabgaben von rund 20,4 % bis 21,0 % des Brutto — bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Wer mehr verdient, zahlt nur auf den BBG-Anteil. 2026 liegen die Grenzen bei 5.812,50 €/Monat (KV/PV) und 8.450 €/Monat (RV/AV, bundesweit einheitlich).
Alle 6 Steuerklassen erklärt — wer welche bekommt
| Klasse | Wer? | Grundfreibetrag | Sinnvoll wenn … |
|---|---|---|---|
| I | Alleinstehende | 12.348 € | ledig, geschieden, dauerhaft getrennt |
| II | Alleinerziehende | 12.348 € + Entlastungsbetrag 4.260 € | mind. 1 Kind im Haushalt + Kindergeldbezug |
| III | Hauptverdiener verheiratet | 24.696 € (verdoppelt) | Partner verdient deutlich weniger (V) |
| IV | Verheiratet, gleich verdienend | 12.348 € (Standard) | beide Partner verdienen ähnlich viel |
| IV-Faktor | Verheiratet, präzise | variabel (Faktor < 1) | möglichst genaue monatliche Abrechnung |
| V | Geringverdiener verheiratet | 0 € (kein Freibetrag) | Partner ist in Klasse III |
| VI | Zweit- & Nebenjob | 0 € | zweiter Lohnsteuer-Zugang neben Hauptjob |
Wer 2026 unsicher ist, ob die Kombination 3/5 oder 4/4-Faktor passt, sollte den Steuerklassen-Vergleich nutzen oder den Ratgeber Steuerklasse 3 oder 5: Was lohnt sich? lesen.
Wie unterscheidet sich das Netto in den 16 Bundesländern?
Die Lohnsteuer selbst ist bundeseinheitlich. Die Unterschiede zwischen den Bundesländern ergeben sich aus zwei Stellschrauben: dem Kirchensteuersatz (8 % in BY/BW, 9 % sonst) und dem Zusatzbeitrag der Krankenkasse (kassenindividuell, 2026 im Schnitt 1,7 %). Bei einer Brutto-Vergütung von 4.000 €, Steuerklasse I, evangelisch, GKV-versichert, sind die Differenzen praktisch:
| Region | KiSt | Avg. Zusatzbeitrag | Netto-Schätzung |
|---|---|---|---|
| Bayern | 8 % | ~ 1,55 % | ≈ 2.580 € |
| Baden-Württemberg | 8 % | ~ 1,60 % | ≈ 2.578 € |
| Nordrhein-Westfalen | 9 % | ~ 1,70 % | ≈ 2.566 € |
| Berlin | 9 % | ~ 1,80 % | ≈ 2.561 € |
| Sachsen | 9 % | ~ 1,55 % | ≈ 2.572 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 9 % | ~ 2,00 % | ≈ 2.555 € |
Werte als Schätzung. Die individuellen Abzüge hängen vom konkret gewählten Krankenkassen-Tarif, der Konfession und ggf. einem Pflegeversicherungs-Zuschlag ab. Für die persönliche Berechnung empfehlen wir den Brutto-Netto-Rechner.
Beispielrechnungen 2026 — von 2.500 € bis 8.000 € Brutto
Drei typische Lebenssituationen, jeweils Steuerklasse I, ohne Kind, NRW, evangelisch, GKV mit avg. Zusatzbeitrag 1,7 %, Pflege-Zuschlag wegen Kinderlosigkeit aktiv:
| Position | 2.500 € | 4.500 € | 8.000 € |
|---|---|---|---|
| Brutto | 2.500,00 | 4.500,00 | 8.000,00 |
| Lohnsteuer | ≈ 197 € | ≈ 690 € | ≈ 1.825 € |
| Soli | 0 € | 0 € | ≈ 65 € |
| Kirchensteuer (9 %) | ≈ 18 € | ≈ 62 € | ≈ 164 € |
| KV (8,15 %) | ≈ 204 € | ≈ 367 € | ≈ 474 € * |
| PV mit Zuschlag (2,4 %) | ≈ 60 € | ≈ 108 € | ≈ 139 € * |
| RV (9,3 %) | ≈ 233 € | ≈ 418 € | ≈ 744 € |
| AV (1,3 %) | ≈ 33 € | ≈ 59 € | ≈ 104 € |
| Netto | ≈ 1.755 € | ≈ 2.796 € | ≈ 4.485 € |
* Bei 8.000 € liegt das Brutto über der GKV-Beitragsbemessungsgrenze (5.812,50 €). KV und PV werden nur auf 5.812,50 € berechnet, die Differenz wird beitragsfrei.
Beitragsbemessungsgrenzen 2026 verstehen
Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Obergrenze, bis zu der das Brutto für die Sozialversicherungs-Beiträge angesetzt wird. 2026 gelten folgende Werte:
- Krankenversicherung & Pflegeversicherung: 5.812,50 € pro Monat = 69.750 € pro Jahr
- Renten- & Arbeitslosenversicherung (bundesweit einheitlich): 8.450 € pro Monat = 101.400 € pro Jahr
- Versicherungspflichtgrenze GKV (JAEG): 77.400 € pro Jahr — wer mehr verdient, kann in die PKV wechseln
Wer durch eine Gehaltserhöhung 2026 erstmals über die JAEG rutscht, sollte den PKV-Wechsel nicht überstürzen — die Entscheidung ist im Regelfall lebenslang.
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Wie kann man das Netto 2026 legal erhöhen?
Ohne Brutto-Erhöhung gibt es 2026 mehrere legale Hebel, mit denen sich das Netto steigern lässt:
- Steuerklassenwechsel bei Verheirateten: 3/5 oder 4/4 mit Faktor — abhängig vom Gehaltsverhältnis. Details: 3 oder 5 und 4 mit Faktor.
- Kinderfreibetrag eintragen lassen — wirkt sich auf Soli und Kirchensteuer monatlich aus, auf die Lohnsteuer erst über die Veranlagung.
- Werbungskosten-Pauschbetrag (1.230 €) übersteigen: Pendlerpauschale, Arbeitsmittel, Fortbildungskosten — als Freibetrag in den ELStAM-Daten eintragen.
- Direktversicherung / Entgeltumwandlung: bis 4 % der BBG RV (also bis 338 €/Monat 2026) sozialabgaben- und steuerfrei in die Altersvorsorge umwandeln.
- Sachbezüge bis 50 €/Monat: Tank-, Essens-, Restaurantgutscheine sind steuer- und sv-frei.
- Inflationsausgleichsprämie: bis 3.000 € insgesamt (Auslauffrist 2024 verlängert), verbleibendes Restkontingent bis 31.12.2024 zahlbar — 2026 nicht mehr neu, aber Nachzahlungen aus alten Vereinbarungen können noch wirksam werden.
Vergleich 2025 vs. 2026 — was bringt das neue Jahr?
| Wert | 2025 | 2026 |
|---|---|---|
| Grundfreibetrag (Single) | 12.084 € | 12.348 € |
| Grundfreibetrag (Splitting) | 24.168 € | 24.696 € |
| BBG GKV/PV (Monat) | 5.512,50 € | 5.812,50 € |
| BBG RV/AV (Monat) | 8.050 € | 8.450 € |
| JAEG (Jahr) | 73.800 € | 77.400 € |
| Mindestlohn (€/Std.) | 12,82 € | 13,90 € |
| Kindergeld (Monat) | 255 € | 259 € |
Detaillierte Hintergründe und drei Beispiel-Bruttoklassen mit Vergleich 2025 / 2026 stehen im Ratgeber Lohnsteuer 2026 — Was ändert sich?.
Wer hilft bei der Steuererklärung 2026?
Wer als Arbeitnehmer eine relativ einfache Steuersituation hat (eine Einkommensquelle, Pendlerpauschale, einige Werbungskosten), ist mit einem Lohnsteuer-Hilfeverein meist günstig beraten. Die Mitgliedschaft kostet je nach Einkommen 50–250 € pro Jahr und ist als Steuerberatungskosten zumindest teilweise wieder absetzbar. Selbstständige, Kapitalanleger oder Vermieter brauchen einen Steuerberater (StBK-eingetragen).
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Quellen & rechtliche Grundlagen
- 1 § 32a EStG — Einkommensteuertarif (Grundtabelle, Splittingtarif)
- 2 § 39b EStG — Einbehaltung der Lohnsteuer
- 3 Bundesfinanzministerium — Lohnsteuer-Eckwerte und Tabellen 2026
- 4 Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 — BBG, JAEG, Bezugsgröße
- 5 § 55 SGB XI — Pflegeversicherungs-Beitrag und Zuschlag für Kinderlose
- 6 § 3 SolzG — Solidaritätszuschlag, Freigrenzen und Milderungszone
Hinweis: Die Beispielrechnungen verwenden die offiziellen Lohnsteuertabellen 2026 und Sozialversicherungs-Werte und sind ohne Gewähr. Individuelle Faktoren wie Kinderfreibetrag, Pendlerpauschale, geldwerte Vorteile oder ein abweichender Krankenkassen-Zusatzbeitrag sind nicht berücksichtigt. Für die persönliche Steueroptimierung empfehlen wir einen Lohnsteuer-Hilfeverein oder Steuerberater.
Häufige Fragen — Brutto-Netto 2026
Wie wird vom Brutto auf das Netto gerechnet?
Vom Bruttogehalt werden zwei Blöcke abgezogen: (1) die Lohnsteuer mit Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, berechnet nach §32a EStG und der Steuerklasse; (2) die Sozialabgaben — Krankenversicherung (7,3 % + halber Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (1,8 % bzw. 2,4 % bei Kinderlosen), Rentenversicherung (9,3 %) und Arbeitslosenversicherung (1,3 %). Das Ergebnis ist das Netto, das auf das Konto fließt.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Der Grundfreibetrag beträgt 2026 für Alleinstehende 12.348 € pro Jahr, für Verheiratete im Splittingtarif 24.696 €. Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an. Gegenüber 2025 (12.084 €) ist der Freibetrag um 264 € gestiegen — ein Beitrag gegen die kalte Progression.
Welche 6 Steuerklassen gibt es in Deutschland?
Steuerklasse I für Alleinstehende, II für Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag, III für verheiratete Hauptverdiener (Kombi mit V), IV für gleich verdienende Ehepaare, V für den geringer verdienenden Ehepartner (Kombi mit III) und VI für Zweit- und Nebenjobs ohne Lohnsteuerfreibetrag. Seit 2010 ist zusätzlich die Variante IV/IV mit Faktor möglich.
Wie hoch sind die Beitragsbemessungsgrenzen 2026?
GKV/PV: 5.812,50 € pro Monat (69.750 € pro Jahr). Renten- und Arbeitslosenversicherung bundesweit einheitlich: 8.450 € pro Monat (101.400 € pro Jahr). Wer mehr verdient, zahlt auf den darüber hinausgehenden Betrag keine Sozialabgaben — bekommt aber auch keine höheren Ansprüche.
Was bedeutet der Pflegeversicherungs-Zuschlag für Kinderlose?
Beschäftigte ohne Kind ab dem 23. Geburtstag zahlen seit 1. Juli 2023 einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten zur Pflegeversicherung. Der Arbeitnehmer-Anteil steigt damit von 1,8 % auf 2,4 % des Brutto — ca. 18 € pro Monat bei 3.000 € Brutto. Mit erstem Kind entfällt der Zuschlag dauerhaft.
Welche Bundesländer haben höhere Kirchensteuer?
Bayern und Baden-Württemberg erheben 8 % Kirchensteuer auf die Lohnsteuer. Alle anderen 14 Bundesländer 9 %. Bei kirchenfreien Beschäftigten (Konfession: keine, Austritt) entfällt die Kirchensteuer komplett. Auf die Soli-Basis und Pflegeversicherung-Zuschlag wirkt die Kirchensteuer nicht zurück.
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