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Brutto-Netto-Rechner 2026 — Lohnsteuer, Sozialabgaben & alle Steuerklassen

Kurz beantwortet: Vom Bruttogehalt werden 2026 zwei Blöcke abgezogen: Lohnsteuer + Soli + Kirchensteuer nach § 32a EStG sowie Sozialabgaben (KV ≈ 8,15 %, PV 1,8–2,4 %, RV 9,3 %, AV 1,3 %, alle Arbeitnehmer-Anteil). Bei 3.500 € Brutto in Steuerklasse I bleiben 2026 rund 2.358 € netto übrig — etwa 19 € mehr als 2025. Eigenen Wert mit dem Brutto-Netto-Rechner 2026 prüfen →

Wie funktioniert die Brutto-Netto-Berechnung 2026?

Die Berechnung folgt einem festen Schema, das in § 39b EStG für die Lohnabrechnung sowie im SGB IV für die Sozialabgaben gesetzlich verankert ist. Das Bruttogehalt wird durch fünf Filter gezogen: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Sozialversicherungs-Beiträge und ggf. Sonderabzüge wie geldwerte Vorteile oder Direktversicherungs-Beiträge. Was übrig bleibt, ist das Netto — der Betrag, den der Arbeitgeber tatsächlich auf das Konto überweist.

Der Lohnsteuer-Block hängt von der Steuerklasse ab: Steuerklasse I für Alleinstehende, III/V für die klassische Ehegatten-Aufteilung, IV/IV (mit oder ohne Faktor) für gleich verdienende Paare, II für Alleinerziehende, VI für Zweitjobs. Der Sozialversicherungs-Block ist von der Steuerklasse unabhängig — er hängt allein von der Versicherung (gesetzlich vs. privat) und den Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) ab.

Welche Abzüge gibt es vom Brutto?

1. Lohnsteuer

Die Lohnsteuer wird nach dem Einkommensteuertarif § 32a EStG auf das zu versteuernde Einkommen erhoben. Der Eingangssteuersatz beträgt 14 %, der Spitzensteuersatz 42 % (ab 68.430 € Single/Jahr 2026), die sogenannte Reichensteuer 45 % (ab 277.826 €). Die Steuerklasse bestimmt die monatliche Vorauszahlung: Klasse I/IV ohne Familien-Splitting, Klasse III mit doppeltem Grundfreibetrag, Klasse V quasi ohne Freibetrag.

2. Solidaritätszuschlag

Der Soli beträgt 5,5 % auf die festgesetzte Lohnsteuer — wird 2026 aber erst ab einer jährlichen Lohnsteuer von 19.950 € (Single) bzw. 39.900 € (Splitting) erhoben. Etwa 90 % der Beschäftigten zahlen damit keinen Soli mehr; voll greift der Zuschlag erst ab ca. 105.000 € Brutto im Jahr.

3. Kirchensteuer

Wer Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft ist, zahlt 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (alle übrigen Bundesländer) auf die Lohnsteuer. Bei Austritt oder konfessionsfreier Anmeldung entfällt diese Position vollständig.

4. Sozialabgaben (Arbeitnehmer-Anteil)

  • Krankenversicherung: 7,3 % + halber Zusatzbeitrag (im Schnitt 0,85 %, Stand 2026) = ca. 8,15 %
  • Pflegeversicherung: 1,8 % regulär, 2,4 % für Kinderlose ab 23, ab erstem Kind dauerhaft niedriger
  • Rentenversicherung: 9,3 % (Hälfte des 18,6 %-Gesamtbeitrags)
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3 %

In Summe ergeben sich Sozialabgaben von rund 20,4 % bis 21,0 % des Brutto — bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Wer mehr verdient, zahlt nur auf den BBG-Anteil. 2026 liegen die Grenzen bei 5.812,50 €/Monat (KV/PV) und 8.450 €/Monat (RV/AV, bundesweit einheitlich).

Alle 6 Steuerklassen erklärt — wer welche bekommt

Klasse Wer? Grundfreibetrag Sinnvoll wenn …
IAlleinstehende12.348 €ledig, geschieden, dauerhaft getrennt
IIAlleinerziehende12.348 € + Entlastungsbetrag 4.260 €mind. 1 Kind im Haushalt + Kindergeldbezug
IIIHauptverdiener verheiratet24.696 € (verdoppelt)Partner verdient deutlich weniger (V)
IVVerheiratet, gleich verdienend12.348 € (Standard)beide Partner verdienen ähnlich viel
IV-FaktorVerheiratet, präzisevariabel (Faktor < 1)möglichst genaue monatliche Abrechnung
VGeringverdiener verheiratet0 € (kein Freibetrag)Partner ist in Klasse III
VIZweit- & Nebenjob0 €zweiter Lohnsteuer-Zugang neben Hauptjob

Wer 2026 unsicher ist, ob die Kombination 3/5 oder 4/4-Faktor passt, sollte den Steuerklassen-Vergleich nutzen oder den Ratgeber Steuerklasse 3 oder 5: Was lohnt sich? lesen.

Wie unterscheidet sich das Netto in den 16 Bundesländern?

Die Lohnsteuer selbst ist bundeseinheitlich. Die Unterschiede zwischen den Bundesländern ergeben sich aus zwei Stellschrauben: dem Kirchensteuersatz (8 % in BY/BW, 9 % sonst) und dem Zusatzbeitrag der Krankenkasse (kassenindividuell, 2026 im Schnitt 1,7 %). Bei einer Brutto-Vergütung von 4.000 €, Steuerklasse I, evangelisch, GKV-versichert, sind die Differenzen praktisch:

RegionKiStAvg. ZusatzbeitragNetto-Schätzung
Bayern8 %~ 1,55 %≈ 2.580 €
Baden-Württemberg8 %~ 1,60 %≈ 2.578 €
Nordrhein-Westfalen9 %~ 1,70 %≈ 2.566 €
Berlin9 %~ 1,80 %≈ 2.561 €
Sachsen9 %~ 1,55 %≈ 2.572 €
Mecklenburg-Vorpommern9 %~ 2,00 %≈ 2.555 €

Werte als Schätzung. Die individuellen Abzüge hängen vom konkret gewählten Krankenkassen-Tarif, der Konfession und ggf. einem Pflegeversicherungs-Zuschlag ab. Für die persönliche Berechnung empfehlen wir den Brutto-Netto-Rechner.

Beispielrechnungen 2026 — von 2.500 € bis 8.000 € Brutto

Drei typische Lebenssituationen, jeweils Steuerklasse I, ohne Kind, NRW, evangelisch, GKV mit avg. Zusatzbeitrag 1,7 %, Pflege-Zuschlag wegen Kinderlosigkeit aktiv:

Position2.500 €4.500 €8.000 €
Brutto2.500,004.500,008.000,00
Lohnsteuer≈ 197 €≈ 690 €≈ 1.825 €
Soli0 €0 €≈ 65 €
Kirchensteuer (9 %)≈ 18 €≈ 62 €≈ 164 €
KV (8,15 %)≈ 204 €≈ 367 €≈ 474 € *
PV mit Zuschlag (2,4 %)≈ 60 €≈ 108 €≈ 139 € *
RV (9,3 %)≈ 233 €≈ 418 €≈ 744 €
AV (1,3 %)≈ 33 €≈ 59 €≈ 104 €
Netto≈ 1.755 €≈ 2.796 €≈ 4.485 €

* Bei 8.000 € liegt das Brutto über der GKV-Beitragsbemessungsgrenze (5.812,50 €). KV und PV werden nur auf 5.812,50 € berechnet, die Differenz wird beitragsfrei.

Beitragsbemessungsgrenzen 2026 verstehen

Die Beitragsbemessungsgrenze ist die Obergrenze, bis zu der das Brutto für die Sozialversicherungs-Beiträge angesetzt wird. 2026 gelten folgende Werte:

  • Krankenversicherung & Pflegeversicherung: 5.812,50 € pro Monat = 69.750 € pro Jahr
  • Renten- & Arbeitslosenversicherung (bundesweit einheitlich): 8.450 € pro Monat = 101.400 € pro Jahr
  • Versicherungspflichtgrenze GKV (JAEG): 77.400 € pro Jahr — wer mehr verdient, kann in die PKV wechseln

Wer durch eine Gehaltserhöhung 2026 erstmals über die JAEG rutscht, sollte den PKV-Wechsel nicht überstürzen — die Entscheidung ist im Regelfall lebenslang.

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Wie kann man das Netto 2026 legal erhöhen?

Ohne Brutto-Erhöhung gibt es 2026 mehrere legale Hebel, mit denen sich das Netto steigern lässt:

  • Steuerklassenwechsel bei Verheirateten: 3/5 oder 4/4 mit Faktor — abhängig vom Gehaltsverhältnis. Details: 3 oder 5 und 4 mit Faktor.
  • Kinderfreibetrag eintragen lassen — wirkt sich auf Soli und Kirchensteuer monatlich aus, auf die Lohnsteuer erst über die Veranlagung.
  • Werbungskosten-Pauschbetrag (1.230 €) übersteigen: Pendlerpauschale, Arbeitsmittel, Fortbildungskosten — als Freibetrag in den ELStAM-Daten eintragen.
  • Direktversicherung / Entgeltumwandlung: bis 4 % der BBG RV (also bis 338 €/Monat 2026) sozialabgaben- und steuerfrei in die Altersvorsorge umwandeln.
  • Sachbezüge bis 50 €/Monat: Tank-, Essens-, Restaurantgutscheine sind steuer- und sv-frei.
  • Inflationsausgleichsprämie: bis 3.000 € insgesamt (Auslauffrist 2024 verlängert), verbleibendes Restkontingent bis 31.12.2024 zahlbar — 2026 nicht mehr neu, aber Nachzahlungen aus alten Vereinbarungen können noch wirksam werden.

Vergleich 2025 vs. 2026 — was bringt das neue Jahr?

Wert20252026
Grundfreibetrag (Single)12.084 €12.348 €
Grundfreibetrag (Splitting)24.168 €24.696 €
BBG GKV/PV (Monat)5.512,50 €5.812,50 €
BBG RV/AV (Monat)8.050 €8.450 €
JAEG (Jahr)73.800 €77.400 €
Mindestlohn (€/Std.)12,82 €13,90 €
Kindergeld (Monat)255 €259 €

Detaillierte Hintergründe und drei Beispiel-Bruttoklassen mit Vergleich 2025 / 2026 stehen im Ratgeber Lohnsteuer 2026 — Was ändert sich?.

Wer hilft bei der Steuererklärung 2026?

Wer als Arbeitnehmer eine relativ einfache Steuersituation hat (eine Einkommensquelle, Pendlerpauschale, einige Werbungskosten), ist mit einem Lohnsteuer-Hilfeverein meist günstig beraten. Die Mitgliedschaft kostet je nach Einkommen 50–250 € pro Jahr und ist als Steuerberatungskosten zumindest teilweise wieder absetzbar. Selbstständige, Kapitalanleger oder Vermieter brauchen einen Steuerberater (StBK-eingetragen).

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Quellen & rechtliche Grundlagen

  1. 1 § 32a EStG — Einkommensteuertarif (Grundtabelle, Splittingtarif)
  2. 2 § 39b EStG — Einbehaltung der Lohnsteuer
  3. 3 Bundesfinanzministerium — Lohnsteuer-Eckwerte und Tabellen 2026
  4. 4 Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 — BBG, JAEG, Bezugsgröße
  5. 5 § 55 SGB XI — Pflegeversicherungs-Beitrag und Zuschlag für Kinderlose
  6. 6 § 3 SolzG — Solidaritätszuschlag, Freigrenzen und Milderungszone

Hinweis: Die Beispielrechnungen verwenden die offiziellen Lohnsteuertabellen 2026 und Sozialversicherungs-Werte und sind ohne Gewähr. Individuelle Faktoren wie Kinderfreibetrag, Pendlerpauschale, geldwerte Vorteile oder ein abweichender Krankenkassen-Zusatzbeitrag sind nicht berücksichtigt. Für die persönliche Steueroptimierung empfehlen wir einen Lohnsteuer-Hilfeverein oder Steuerberater.

Häufige Fragen — Brutto-Netto 2026

Wie wird vom Brutto auf das Netto gerechnet?

Vom Bruttogehalt werden zwei Blöcke abgezogen: (1) die Lohnsteuer mit Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, berechnet nach §32a EStG und der Steuerklasse; (2) die Sozialabgaben — Krankenversicherung (7,3 % + halber Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (1,8 % bzw. 2,4 % bei Kinderlosen), Rentenversicherung (9,3 %) und Arbeitslosenversicherung (1,3 %). Das Ergebnis ist das Netto, das auf das Konto fließt.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

Der Grundfreibetrag beträgt 2026 für Alleinstehende 12.348 € pro Jahr, für Verheiratete im Splittingtarif 24.696 €. Bis zu diesem zu versteuernden Einkommen fällt keine Einkommensteuer an. Gegenüber 2025 (12.084 €) ist der Freibetrag um 264 € gestiegen — ein Beitrag gegen die kalte Progression.

Welche 6 Steuerklassen gibt es in Deutschland?

Steuerklasse I für Alleinstehende, II für Alleinerziehende mit Entlastungsbetrag, III für verheiratete Hauptverdiener (Kombi mit V), IV für gleich verdienende Ehepaare, V für den geringer verdienenden Ehepartner (Kombi mit III) und VI für Zweit- und Nebenjobs ohne Lohnsteuerfreibetrag. Seit 2010 ist zusätzlich die Variante IV/IV mit Faktor möglich.

Wie hoch sind die Beitragsbemessungsgrenzen 2026?

GKV/PV: 5.812,50 € pro Monat (69.750 € pro Jahr). Renten- und Arbeitslosenversicherung bundesweit einheitlich: 8.450 € pro Monat (101.400 € pro Jahr). Wer mehr verdient, zahlt auf den darüber hinausgehenden Betrag keine Sozialabgaben — bekommt aber auch keine höheren Ansprüche.

Was bedeutet der Pflegeversicherungs-Zuschlag für Kinderlose?

Beschäftigte ohne Kind ab dem 23. Geburtstag zahlen seit 1. Juli 2023 einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten zur Pflegeversicherung. Der Arbeitnehmer-Anteil steigt damit von 1,8 % auf 2,4 % des Brutto — ca. 18 € pro Monat bei 3.000 € Brutto. Mit erstem Kind entfällt der Zuschlag dauerhaft.

Welche Bundesländer haben höhere Kirchensteuer?

Bayern und Baden-Württemberg erheben 8 % Kirchensteuer auf die Lohnsteuer. Alle anderen 14 Bundesländer 9 %. Bei kirchenfreien Beschäftigten (Konfession: keine, Austritt) entfällt die Kirchensteuer komplett. Auf die Soli-Basis und Pflegeversicherung-Zuschlag wirkt die Kirchensteuer nicht zurück.

Weiterlesen im Ratgeber

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