Lohnsteuer · Cluster · 2026

Lohnsteuertabelle 2026 — Brutto-Netto von 1.500 € bis 10.000 € (alle Steuerklassen)

Kurz beantwortet: Die Lohnsteuer wird 2026 nach § 32a EStG berechnet — Grundfreibetrag 12.348 €, Eingangssteuersatz 14 %, Spitzensteuersatz 42 % ab 68.430 € Single, Reichensteuer 45 % ab 277.826 €. Die Tabelle unten zeigt die monatliche Lohnsteuer für Brutto-Werte von 1.500 € bis 10.000 € in 500-€-Schritten je Steuerklasse — ohne Soli und Kirchensteuer. Soli wird 2026 erst ab ≈ 6.750 € monatlich (Klasse I) fällig. Konkret im Brutto-Netto-Rechner durchrechnen →

Wie berechnet sich die Lohnsteuer 2026?

Die Berechnungsformel steht in § 32a EStG. Sie gilt für die jährliche Einkommensteuer; die Lohnsteuer ist eine monatliche Vorauszahlung darauf, geregelt in § 39b EStG. 2026 gelten folgende Tarifzonen:

  1. Nullzone: Bis 12.348 € (Single) / 24.696 € (Splitting) zu versteuerndes Einkommen — keine Einkommensteuer.
  2. Erste Progressionszone: 12.349 € bis 17.443 € — der Grenzsteuersatz steigt linear von 14 % auf 24 %.
  3. Zweite Progressionszone: 17.444 € bis 68.429 € — der Grenzsteuersatz steigt linear von 24 % auf 42 %.
  4. Spitzensteuer-Zone: 68.430 € bis 277.825 € — durchgehend 42 %.
  5. Reichensteuer-Zone: ab 277.826 € — durchgehend 45 %.

Die Eckwerte werden 2026 leicht nach oben verschoben — der Grundfreibetrag um 264 € (gegenüber 2025), die Tarifknicke entsprechend. Ziel: kalte Progression abfedern. An den Steuersätzen selbst (14 / 42 / 45 %) ändert sich nichts.

Die Lohnsteuertabelle 2026 — Monatswerte je Steuerklasse

Die folgende Tabelle zeigt die monatliche Lohnsteuer (ohne Soli, ohne Kirchensteuer) für Brutto-Werte von 1.500 € bis 10.000 € in 500-€-Schritten. Steuerklassen I und IV liefern bei Single-Betrachtung dieselben Werte; III ist für den verheirateten Hauptverdiener (deutlich weniger Steuer dank Doppel-Grundfreibetrag), V für den Mitverdiener (kein Freibetrag, höhere Steuer), VI gilt für Zweit- und Nebenjobs ohne Freibetrag und ist mit V identisch.

Brutto/Monat Klasse I/IV Klasse III Klasse V Klasse VI
1.500 € ≈ 23 € ≈ 0 € ≈ 211 € ≈ 211 €
2.000 € ≈ 100 € ≈ 0 € ≈ 313 € ≈ 313 €
2.500 € ≈ 197 € ≈ 8 € ≈ 422 € ≈ 422 €
3.000 € ≈ 305 € ≈ 51 € ≈ 540 € ≈ 540 €
3.500 € ≈ 387 € ≈ 105 € ≈ 671 € ≈ 671 €
4.000 € ≈ 542 € ≈ 187 € ≈ 813 € ≈ 813 €
4.500 € ≈ 690 € ≈ 287 € ≈ 974 € ≈ 974 €
5.000 € ≈ 856 € ≈ 405 € ≈ 1.140 € ≈ 1.140 €
5.500 € ≈ 1.029 € ≈ 542 € ≈ 1.311 € ≈ 1.311 €
6.000 € ≈ 1.212 € ≈ 690 € ≈ 1.480 € ≈ 1.480 €
6.500 € ≈ 1.395 € ≈ 856 € ≈ 1.648 € ≈ 1.648 €
7.000 € ≈ 1.576 € ≈ 1.029 € ≈ 1.815 € ≈ 1.815 €
7.500 € ≈ 1.762 € ≈ 1.212 € ≈ 1.990 € ≈ 1.990 €
8.000 € ≈ 1.948 € ≈ 1.395 € ≈ 2.160 € ≈ 2.160 €
8.500 € ≈ 2.138 € ≈ 1.576 € ≈ 2.335 € ≈ 2.335 €
9.000 € ≈ 2.328 € ≈ 1.762 € ≈ 2.510 € ≈ 2.510 €
9.500 € ≈ 2.520 € ≈ 1.948 € ≈ 2.685 € ≈ 2.685 €
10.000 € ≈ 2.716 € ≈ 2.138 € ≈ 2.865 € ≈ 2.865 €

Werte sind gerundete Schätzungen auf Basis der amtlichen Lohnsteuertabelle 2026 für Steuerklasse I (Single, ohne Kind, ohne Kirchensteuer, ohne Pflege-Zuschlag). Soli und Kirchensteuer kommen ggf. zusätzlich. Klasse II hat denselben Steueranteil wie Klasse I, zuzüglich des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende (4.260 € im Jahr).

Welche Tarifzone trifft mich?

Eine grobe Orientierung für 2026 (Single, Klasse I, ohne Kind, ohne Kirchensteuer):

  • Bis ≈ 1.029 €/Monat Brutto: Nullzone — keine Einkommensteuer (nur SV-Beiträge fallen an).
  • ≈ 1.029 € bis ≈ 1.453 €/Monat: Erste Progressionszone (14 % → 24 %).
  • ≈ 1.453 € bis ≈ 5.703 €/Monat: Zweite Progressionszone (24 % → 42 %).
  • ≈ 5.703 € bis ≈ 23.150 €/Monat: Spitzensteuer-Zone (42 %).
  • Ab ≈ 23.150 €/Monat: Reichensteuer (45 %).

Diese Werte sind grobe Übersetzungen aus dem zu versteuernden Einkommen — sie hängen vom Werbungskostenpauschbetrag (1.230 €), Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 €) und ggf. Vorsorgeaufwendungen ab. Für die individuelle Zonen-Einordnung lohnt sich der Brutto-Netto-Rechner.

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Wann fällt 2026 noch Soli an?

Etwa 90 % der Steuerzahler sind 2026 vom Solidaritätszuschlag befreit. Die Freigrenze liegt bei 19.950 € jährlicher Lohnsteuer (Single) bzw. 39.900 € (Splitting). Aus der obigen Tabelle übersetzt: ab Klasse I bei ≈ 6.750 €/Monat Brutto fällt 2026 erstmals Soli an. Die Milderungszone gleitet über mehrere Tausend Euro Brutto, der volle Satz von 5,5 % greift erst ab einer Lohnsteuer von ca. 35.500 € (Single) — also ≈ 105.000 € Jahresbrutto.

Kirchensteuer 2026 — was kommt oben drauf?

Wer Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft ist, zahlt zusätzlich:

  • Bayern, Baden-Württemberg: 8 % auf die Lohnsteuer
  • Übrige 14 Bundesländer: 9 % auf die Lohnsteuer
  • Konfessionsfrei / ausgetreten: 0 €

Bei einer Lohnsteuer von 690 € (Klasse I, 4.500 € Brutto) sind das 55 € (8 %) bzw. 62 € (9 %) Kirchensteuer pro Monat — also 660 € bis 745 € pro Jahr.

Quellen & rechtliche Grundlagen

  1. 1 § 32a EStG — Einkommensteuertarif (Tarifzonen, Eckwerte)
  2. 2 § 39b EStG — Einbehaltung der Lohnsteuer (Lohnsteuer-Berechnung pro Steuerklasse)
  3. 3 Bundesfinanzministerium — Lohnsteuertabellen 2026
  4. 4 § 3 SolzG — Solidaritätszuschlag, Freigrenzen und Milderungszone
  5. 5 BZSt — ELStAM und Steuerklassen-Logik

Hinweis: Die Tabellen-Werte sind gerundete Schätzungen auf Basis der amtlichen Lohnsteuertabellen 2026 und ohne Gewähr. Die individuelle Lohnsteuer hängt von Bundesland, Kirchensteuer, Kinderfreibetrag, Pflege-Zuschlag und Krankenkassen-Zusatzbeitrag ab. Für die persönliche Berechnung empfehlen wir den Brutto-Netto-Rechner 2026 oder einen Lohnsteuer-Hilfeverein.

Häufige Fragen — Lohnsteuertabelle 2026

Wie wird die Lohnsteuer 2026 berechnet?

Die Lohnsteuer wird nach § 32a EStG aus dem zu versteuernden Einkommen berechnet. Bis zum Grundfreibetrag (12.348 €) fällt keine Steuer an. Anschließend gilt ein Eingangssteuersatz von 14 %, der linear bis zum Spitzensteuersatz von 42 % (ab 68.430 € Single 2026) ansteigt. Ab 277.826 € greift die Reichensteuer von 45 %. Die Steuerklasse bestimmt nur die monatliche Lohnsteuer-Vorauszahlung, nicht den Tarif selbst.

Was ist der Eingangs-, Spitzen- und Reichensteuersatz 2026?

Der Eingangssteuersatz greift ab dem ersten Euro über dem Grundfreibetrag (12.348 €) mit 14 %. Der Spitzensteuersatz von 42 % beginnt 2026 bei 68.430 € zu versteuerndem Einkommen (Single) bzw. 136.860 € (Splitting). Die sogenannte Reichensteuer von 45 % gilt ab 277.826 € (Single) bzw. 555.652 € (Splitting). Diese Werte sind im Steuerfortentwicklungsgesetz festgeschrieben.

Warum zahle ich in Klasse V deutlich mehr Lohnsteuer?

In Steuerklasse V wird kein Grundfreibetrag berücksichtigt — der ist komplett auf den Partner in Klasse III übertragen. Dadurch beginnt die Lohnsteuer ab dem ersten Brutto-Euro mit dem Eingangssteuersatz und steigt schnell. Klasse V wird typischerweise vom geringer verdienenden Ehepartner gewählt, wenn der Hauptverdiener Klasse III hat — die Belastung kompensiert sich über die gemeinsame Veranlagung.

Brauche ich die Lohnsteuertabelle 2026 oder reicht der Rechner?

Für eine erste Orientierung reicht die Tabelle. Für die genaue persönliche Berechnung mit Bundesland, Kirchensteuer, Kinderfreibetrag, Pflege-Zuschlag und individuellem Krankenkassen-Zusatzbeitrag empfehlen wir den Brutto-Netto-Rechner — er bildet alle Stellschrauben mathematisch korrekt ab.

Wie hoch ist der Solidaritätszuschlag 2026?

Der Soli beträgt 5,5 % auf die festgesetzte Lohnsteuer — wird aber 2026 erst ab einer jährlichen Lohnsteuer von 19.950 € (Single) bzw. 39.900 € (Splitting) erhoben. Bei Brutto-Einkommen unter ca. 6.750 €/Monat (Steuerklasse I) fällt 2026 kein Soli an. Die volle Höhe greift erst ab ca. 105.000 € Jahresbrutto.

Verändern sich die Steuersätze 2026?

Nein. Eingangssteuersatz (14 %), Spitzensteuersatz (42 %) und Reichensteuer (45 %) bleiben unverändert. Was sich 2026 ändert: der Grundfreibetrag (von 12.084 € auf 12.348 €) und die Tarifeckwerte (Knickpunkte zwischen den Tarifzonen) werden leicht nach oben verschoben — ein Beitrag gegen die kalte Progression.

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