Sozialleistungen · Cluster · 2026
Bürgergeld 2026 berechnen — Regelsatz, Mehrbedarf, Anrechnung & Kinderzuschlag
Wie berechnet sich das Bürgergeld 2026?
Das Bürgergeld basiert auf einem Bedarfsschema (§§ 19–24 SGB II). Der monatliche Bedarf der Bedarfsgemeinschaft setzt sich aus drei Komponenten zusammen:
- Regelsatz für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft (nach Regelbedarfsstufe).
- Angemessene Kosten der Unterkunft (KdU): tatsächliche Miete + Nebenkosten + Heizung, soweit angemessen für die Region (kommunale Mietspiegel).
- Mehrbedarfe für besondere Lebenssituationen (Alleinerziehung, Schwangerschaft, Krankheits-Diät, dezentrale Warmwasserbereitung).
Vom Gesamtbedarf werden anrechenbare Einkommen (Erwerbslohn nach Freibeträgen, Kindergeld, Unterhalt, ALG I, etc.) abgezogen. Der verbleibende Differenzbetrag ist das ausgezahlte Bürgergeld.
Regelsätze 2026 nach Regelbedarfsstufen
| Stufe | Wer? | 2026 |
|---|---|---|
| RB 1 | Alleinstehende, Alleinerziehende | 563 € |
| RB 2 | Paare in Bedarfsgemeinschaft (je Partner) | 506 € |
| RB 3 | Erwachsene unter 25 ohne eigenen Haushalt | 451 € |
| RB 4 | Jugendliche 14–17 Jahre | 471 € |
| RB 5 | Kinder 6–13 Jahre | 390 € |
| RB 6 | Kinder 0–5 Jahre | 357 € |
Werte unverändert gegenüber 2025 — die in § 28a SGB XII festgeschriebene Anpassungsformel führte 2026 wegen der gedämpften Lohn- und Preisentwicklung zu keiner Erhöhung. Eine Sonderanpassung ist im laufenden Gesetzgebungsverfahren in Diskussion.
Welche Mehrbedarfe gibt es 2026?
- Alleinerziehende: 17 % des Regelsatzes mit einem Kind unter 7 oder zwei Kindern unter 16, 12 % je weiterem Kind (max. 60 %)
- Schwangere ab 13. Woche: 36 % des Regelsatzes (= ≈ 203 €/Monat bei RB 1)
- Kostenaufwändige Ernährung: 35 % bei medizinischer Notwendigkeit (z. B. Zöliakie, Mukoviszidose) gegen Attest
- Dezentrale Warmwasserbereitung: 0,8–2,3 % je nach Regelbedarfsstufe
- Behinderung mit Eingliederungshilfe: 35 % unter bestimmten Voraussetzungen
Wie wird Einkommen 2026 angerechnet?
Vom Erwerbseinkommen wird ein gestaffelter Erwerbstätigenfreibetrag gewährt, in § 11b SGB II geregelt:
| Brutto-Einkommen | Freibetrag-Anteil |
|---|---|
| 0 € — 100 € | 100 % (Pauschale) |
| 100 € — 520 € | 20 % vom Brutto |
| 520 € — 1.000 € | 30 % vom Brutto in dieser Spanne |
| 1.000 € — 1.200 € (oder 1.500 € mit Kind) | 10 % vom Brutto in dieser Spanne |
| Darüber | 0 % (volle Anrechnung) |
Beispiel: 1.000 € Brutto-Verdienst → 100 € Pauschale + 84 € (20 % von 420 €) + 144 € (30 % von 480 €) = 328 € Freibetrag. Anrechenbar sind also 672 €, die das Bürgergeld 1:1 reduzieren.
3 komplette Beispielrechnungen 2026
Beispiel 1: Alleinstehender ohne Einkommen
| Regelsatz RB 1 | 563 € |
| Angemessene Miete inkl. Heizung (NRW Großstadt) | + 510 € |
| Mehrbedarf dezentrale Warmwasserbereitung (2,3 %) | + 13 € |
| Anrechenbares Einkommen | 0 € |
| Auszuzahlendes Bürgergeld | 1.086 €/Monat |
Beispiel 2: Alleinerziehende mit Kind (5 J.) und Teilzeit-Job
| Regelsatz Mutter (RB 1) | 563 € |
| Mehrbedarf Alleinerziehend (17 %) | + 96 € |
| Regelsatz Kind (RB 6) | + 357 € |
| Angemessene Miete inkl. Heizung | + 720 € |
| Bedarf gesamt | 1.736 € |
| Brutto-Einkommen Teilzeit | 800 € |
| davon Freibeträge: 100 € pauschal + 84 € (20 % v. 420 €) + 84 € (30 % v. 280 €) | = 268 € frei |
| Anrechenbares Erwerbseinkommen | − 532 € |
| Anrechenbares Kindergeld (volle Anrechnung) | − 259 € |
| Bürgergeld-Auszahlung | 945 €/Monat |
Beispiel 3: Familie mit 2 Kindern (8 und 12 J.) und 1.800 € Einkommen
| 2 Erwachsene RB 2 (je 506 €) | 1.012 € |
| 2 Kinder RB 5 (je 390 €) | + 780 € |
| Angemessene 4-Zimmer-Miete inkl. Heizung | + 1.050 € |
| Bedarf gesamt | 2.842 € |
| Erwerbseinkommen Hauptverdiener (1.800 € Brutto) | 1.800 € |
| Freibeträge: 100 € pauschal + 84 € + 144 € + 80 € (10 % v. 800 € bis 1.500 €) | = 408 € |
| Werbungskosten-Pauschale | + 100 € |
| Anrechenbares Einkommen netto | − 1.292 € |
| Kindergeld 2 × 259 € | − 518 € |
| Bürgergeld-Auszahlung | 1.032 €/Monat |
Hinweis: Im Beispiel 3 lohnt sich der Vergleich mit dem Kinderzuschlag (KiZ) — oft bekommen Familien mit Erwerbseinkommen + KiZ zusammen mehr als das Bürgergeld, weil beim KiZ kein Vermögen geprüft wird und Wohngeld ergänzend möglich ist.
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Kinderzuschlag 2026 — die smarte Alternative
Wer als Eltern mit Kindern knapp über der Bürgergeld-Schwelle liegt, sollte zuerst den Kinderzuschlag (KiZ) prüfen. 2026 beträgt er bis zu 297 € pro Kind und Monat. Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt, vom Bedürftigkeits-Test her leichter zugänglich (kein Vermögens-Check) und kann mit Wohngeld kombiniert werden.
- Mindesteinkommen: 600 € (Paare) bzw. 900 € (Alleinerziehende) Brutto-Eltern-Einkommen
- Kein vollständiger Bürgergeld-Anspruch, aber das Eltern-Einkommen reicht ohne Kinder
- Antrag bei der Familienkasse, nicht beim Jobcenter
- Bewilligungszeitraum 6 Monate, danach erneuter Antrag
Der KiZ-Lotse der Bundesagentur für Arbeit prüft online in 5 Minuten, ob der Anspruch plausibel ist — und liefert eine konkrete Auszahlungs-Schätzung.
Quellen & rechtliche Grundlagen
- 1 § 19 SGB II — Bürgergeld, Anspruchsvoraussetzungen
- 2 § 20 SGB II — Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts
- 3 § 21 SGB II — Mehrbedarfe (Alleinerziehende, Schwangere, kostenaufwändige Ernährung)
- 4 § 11b SGB II — Erwerbstätigenfreibetrag, Anrechnung von Einkommen
- 5 Bundesagentur für Arbeit — Kinderzuschlag (KiZ): Anspruch, Höhe, Dauer
- 6 § 12 SGB II — Vermögensfreigrenzen, Karenzzeit
Hinweis: Die Beispielrechnungen verwenden die offiziellen Regelsätze 2026 und gelten ohne Gewähr. Tatsächliche Wohnkosten-Angemessenheit, Mehrbedarfe und Vermögenswerte werden immer im Einzelfall vom Jobcenter geprüft. Wer sich unsicher ist, sollte vor Antragstellung eine kostenlose Sozialberatung (Caritas, Diakonie, AWO, Sozialverband VdK) konsultieren.
Häufige Fragen — Bürgergeld 2026
Wie hoch ist der Bürgergeld-Regelsatz 2026?
Der Regelsatz für eine alleinstehende erwachsene Person beträgt 2026 weiterhin 563 € pro Monat (Regelbedarfsstufe 1, unverändert gegenüber 2025, da die Anpassungsformel im SGB II zu keiner Erhöhung geführt hat). Für Paare in Bedarfsgemeinschaft je 506 € pro Person, für Erwachsene unter 25 ohne eigenen Haushalt 451 €. Kinder bekommen je nach Alter 357 € bis 471 €.
Wer hat 2026 Anspruch auf Bürgergeld?
Wer erwerbsfähig (mindestens 3 Stunden täglich arbeitsfähig), hilfebedürftig, mindestens 15 Jahre alt und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Hilfebedürftigkeit liegt vor, wenn das Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, den Lebensunterhalt zu sichern. Anträge werden beim Jobcenter gestellt; nicht erwerbsfähige Personen erhalten stattdessen Sozialhilfe nach SGB XII.
Welche Mehrbedarfe gibt es?
Mehrbedarfe werden zusätzlich zum Regelsatz gezahlt: 17 % für Alleinerziehende mit einem Kind unter 7, 12 % je weiterem Kind (max. 60 %); 36 % für werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche; 35 % für kostenaufwändige Ernährung (z. B. bei chronischen Krankheiten); 17 % für dezentrale Warmwasserbereitung. Die genauen Werte stehen in § 21 SGB II.
Wie wird Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet?
Vom Erwerbseinkommen werden zunächst Pflichtbeiträge und Werbungskosten abgezogen. Vom verbleibenden Brutto bleiben 100 € pauschal frei (Erwerbstätigenfreibetrag). Vom Einkommen darüber: 20 % von 100 € bis 520 €, 30 % von 520 € bis 1.000 €, 10 % von 1.000 € bis 1.200 € (1.500 € bei Kind). Der Rest wird voll angerechnet — verringert das Bürgergeld 1:1.
Was ist der Kinderzuschlag — und wer bekommt ihn?
Der Kinderzuschlag (KiZ) beträgt 2026 bis zu 297 € pro Kind und Monat. Er ist eine Alternative zum Bürgergeld für Familien, deren Eltern-Einkommen für sich selbst reicht, aber nicht für die Kinder. Voraussetzung: Mindesteinkommen 900 € (Single-Eltern) bzw. 600 € (Paare), maximales Einkommen unterhalb der Bürgergeld-Schwelle plus KiZ. Beantragt wird er bei der Familienkasse.
Wie hoch ist die Vermögensfreigrenze 2026?
Im ersten Jahr (Karenzzeit) gilt eine erhöhte Vermögensfreigrenze von 40.000 € für die antragstellende Person plus 15.000 € für jedes weitere Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. Nach dem ersten Jahr sinkt sie auf 15.000 € pro Person. Selbstgenutzte angemessene Wohnimmobilien, ein angemessenes Auto sowie Altersvorsorge werden gesondert behandelt und meist nicht als verwertbares Vermögen gewertet.
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Eine kostenlose Erstberatung bei Caritas, Diakonie oder Sozialverband VdK klärt vor Antragstellung, ob Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld der richtige Hebel ist.